Das Grillen ist wegen der notwendigen Rücksichtnahme auf die Natur und auf andere Badegäste am Deininger Weiher und am Unterföhringer See leider nicht gestattet.
Zugelassen ist das Grillen jedoch in den durch Beschilderung ausgewiesenen Grillzonen (Pläne siehe unten) am Feringasee, am Heimstettener See und am Unterschleißheimer See, wobei das Grillen auf dem Boden und offene Feuerstellen verboten sind.
Kleine Lagerfeuer und Grillfeuer sind auch auf den dafür freigegebenen Kiesbänken der Isar im Landkreis München zulässig, wenn die im Merkblatt Grillerlaubnis an der Isar genannten Auflagen eingehalten werden.