Duales Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d)

Bei dem Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt (m/w/d) handelt es sich um ein dreijähriges duales Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Es beginnt jeweils am 1. Oktober. Fachstudienabschnitte an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung in Hof, wechseln sich mit berufspraktischen Abschnitten am Landratsamt München ab. Im dritten Studienjahr findet Ende Juni die Qualifikationsprüfung statt, mit der Sie Ihr Studium beenden.

Während Ihrer Ausbildung erfolgt eine intensive Betreuung durch Ihre hauptamtlichen Ausbilder/innen.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung lernen Sie, Ihre im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen. Daneben steht der dienstleistungsorientierte Umgang mit unseren Bürgerinnen und Bürgern im Fokus. Die praktische Ausbildung findet in unterschiedlichen Fachbereichen des Landratsamtes München statt, zum Beispiel:

  • soziale Dienstleistungsbereiche für Bürgerinnen und Bürger wie z. B. Sozialhilfe, Kreisjugendamt oder Jobcenter
  • Bereiche der Eingriffsverwaltung, insbesondere öffentliche Sicherheit und Ordnung (z. B. Bau- und Umweltrecht, Verbraucherschutz, Asyl- und Ausländerangelegenheiten)
  • interne Dienstleistungsbereiche wie Personal und Organisation oder Finanzen.


Insgesamt durchlaufen Sie in drei Jahren etwa fünf Praktikumsstellen. Vor Ort werden Sie von einer praktischen Ausbilderin bzw. einem praktischen Ausbilder angeleitet und betreut. Parallel besteht ein regelmäßiger Kontakt zu Ihrem hauptamtlichen Ausbilder. So organisiert und betreut er z.B. den wöchentlich stattfindenden Lernnachmittag bzw. Zusatzunterricht, ebenso wie interessante Projekte oder Aktionen. Darüber hinaus ist er Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Problemen.

Ferner besteht bei Interesse die Möglichkeit, ein Praktikum im Ausland, bei einer anderen Kommunalverwaltung oder der Regierung von Oberbayern abzuleisten.

Das Studium findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung in Hof (Oberfranken) statt. Der Schwerpunkt des Studiums liegt hier in der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und der Aufbereitung von rechtlichen Sachverhalten, insbesondere im

  • Staats-, Verfassungs- und Europarecht
  • Allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht (z. B. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Baurecht, Sozialhilferecht)
  • Kommunalrecht
  • Dienstrecht (Beamtenrecht, Arbeits- und Tarifrecht)
  • Privatrecht

Weitere Schwerpunkte liegen im Bereich Wirtschafts- und Finanzlehre im Kontext der Kommunalverwaltung sowie im Themengebiet Verwaltungslehre.

 

Der Anwärtergrundbetrag beträgt in allen Studienjahren gleichbleibend 1.363.85 €.

Zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag kann abhängig vom Familienstand ein Familienzuschlag gewährt werden.

Darüber hinaus erstatten wir die Kosten für das MVV-Jahresabo.

Wir bilden bedarfsorientiert aus. Das bedeutet, dass wir bei zufriedenstellenden theoretischen und praktischen Leistungen und bestandener Qualifikationsprüfung grundsätzlich alle dual Studierenden zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis auf Probe übernehmen. Einstiegsamt in der 3. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst ist die Besoldungsgruppe A 9.

Als Dipl.-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) beim Landratsamt München können Sie sehr vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben wahrnehmen. Die Einsatzbereiche liegen zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn meist in sachbearbeitenden Tätigkeiten in den unterschiedlichen Fachbereichen des Landratsamtes München. Darüber hinaus ist im späteren Verlauf Ihrer Kariere auch die Übernahme einer Führungsposition möglich.

Personalentwicklung wird beim Landratsamt München groß geschrieben. Daher haben Sie durch die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Kompetenzen auszubauen und Fachkenntnisse zu vertiefen oder zu erlernen.

Für das duale Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) und die damit verbundene Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung
  • Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Zugangsvoraussetzungen (§ 7 Beamtenstatusgesetz), insbesondere Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
  • Erfolgreiche Teilnahme am zentralen schriftlichen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (www.lpa.bayern.de) am 10.10.2022. Die Anmeldung hierfür muss bis zum 11.07.2022 erfolgen.
  • Sichere Deutschkenntnisse und eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Interesse am Umgang mit Gesetzen und rechtlichen Sachverhalten und an einem anspruchsvollen Studium
  • Freude an einer eigenverantwortlichen, dienstleistungsorientierten Tätigkeit in der Kommunalverwaltung
  • Kommunikationsfähigkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Lernbereitschaft, Engagement und Verantwortungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten

Weitere Informationen zu den Bewerbungsfristen werden unter https://landkreis-muenchen.stellen.center genannt.

Die Stellenausschreibung und den Link zum Online-Bewerbungsportal finden Sie unter Stellenangebote.

Folgende Bewerbungsunterlagen werden benötigt:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • das letzte Schulzeugnis und das Abschlusszeugnis, falls bereits vorhanden
  • Praktikums- oder Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)

1. Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren erfolgt zentral über den Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA). Bitte bewerben Sie sich online über die Internetseite des LPA.

Wichtig: Im Online-Antrag muss die Ausbildungsrichtung „Ausbildung: Diplom- Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung (m/w/d) - Arbeitsort: Landkreis München“ angegeben werden. Ansonsten erhalten wir keine Nachricht über die Anmeldung für eine Einstellung bei uns. Das Einsenden von Bewerbungsunterlagen direkt beim Landkreis München ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.

2. Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss

Mit der Bewerbung erfolgt die Anmeldung zu einem zentralen Auswahlverfahren. Für die Einstellung im Jahr 2023 ist der Test am 10.10.2022 geplant. Die schriftliche Auswahlprüfung wird bayernweit an rund 100 Orten durchgeführt. In dem Test werden verschiedene Themengebiete abgefragt, auf welche man sich mit verschiedenen Büchern/Internetseiten vorbereiten kann.

3. Bewertung

Die Bewertung der Aufgabe erfolgt mit Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird in eine Zwanzigstelnote (z.B. 2,00; 2,05; 2,10; 2,15) umgerechnet.

Aus dieser Prüfungsnote und den Schulnoten Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei fließen die Deutschnote in einfacher Gewichtung und die Note aus Mathematik/Rechnungswesen in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat die Prüfungsnote zweifaches Gewicht, der Schulnotenschnitt einfaches Gewicht.

Die Gesamtnote stellt das von Ihnen erzielte Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens dar. Aufgrund der Gesamtnoten aller Bewerberinnen und Bewerber wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet.

4. Aufforderung zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Nach Durchführung des Auswahlverfahrens übermittelt uns der Landespersonalausschuss die Daten der Personen, die sich für den Landkreis München beworben haben und am Auswahltest im Oktober teilgenommen haben. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält von uns aufgrund dieser Meldung ein Schreiben mit der Aufforderung, seine vollständigen Bewerbungsunterlagen bei uns per E-Mail innerhalb einer Frist einzureichen.

Im weiteren Verfahren wird grundsätzlich nur berücksichtigt, wer fristgerecht seine vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, die letzten zwei Jahreszeugnisse sowie - falls bereits vorhanden - das Abschlusszeugnis der Hochschule) einreicht. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Schulabschluss müssen zudem ihre Zeugnisse in deutscher Übersetzung sowie eine Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses in Deutschland vorlegen.

5. Vorauswahl

Die im Auswahlverfahren erzielte Gesamtnote samt Platzziffer (s. o. Bewertung) wird dem Landkreis München meist Anfang Dezember mitgeteilt.

Die von Ihnen erreichte Platzziffer bestimmt, ob eine Einladung möglich ist, d.h. je besser die Platzziffer, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Hinweis: Eine Einladung erfolgt jedoch nur, wenn Sie auf unsere schriftliche Aufforderung, Ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen, fristgerecht reagiert haben (s. Nr. 4).

6. Vorstellungsgespräch

Sollten Sie aufgrund der Vorauswahl zum engsten Bewerberkreis gehören, erhalten Sie von uns spätestens eine Woche im Voraus eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Dieses findet vor einer kleinen Vorstellungskommission statt. Diese besteht meist aus der bzw. dem zuständigen hauptamtlichen Ausbilder/in bzw. ihrer bzw. seiner  Vertretung, und häufig aus einem Mitglied des Personalrats oder der Schwerbehindertenvertretung des Landratsamts München.

Das Vorstellungsgespräch ist ein Einzelgespräch und dauert ca. 45 Minuten. Sie erhalten im Anschreiben den Auftrag, eine Präsentation vorzubereiten, im Anschluss folgt ein Interview mit Fragen über den Arbeitgeber, das angestrebte Studium und situativen Fällen, wie Sie Ihnen im Studium begegnen können. Auch eine schriftliche Aufgabe, z.B. die Lösung eines kleinen rechtlichen Falles oder eine fachliche Präsentation sind denkbar. Zum Abschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen an uns zu stellen und Sie bekommen einen Ausblick über das weitere Verfahren.

Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können bzw. haben kein Interesse mehr an einem Ausbildungsplatz bei uns haben, bitten wir Sie unbedingt zeitnah um Information!

7. Entscheidung

Konnten Sie im Gespräch von Ihrer Eignung für das Studium überzeugen, erhalten Sie von uns zeitnah eine positive Rückmeldung. Die endgültige Zusage können wir Ihnen jedoch erst geben, wenn alle Vorstellungsgespräche abgeschlossen sind, das Ergebnis dokumentiert wurde und die Interessensvertretungen, insbesondere der Personalrat, eingebunden wurde. Denn dieser ist bei einer Einstellung mitbestimmungspflichtig.

Anschließend erhalten Sie von uns eine schriftliche Zusage. Wenn Sie sich im engeren Bewerberfeld befinden, andere Kandidatinnen und Kandidaten aber noch besser geeignet waren, merken wir Sie auf der Warteliste vor. Erfahrungsgemäß ziehen immer wieder Kandidatinnen und Kandidaten, denen wir eine Zusage erteilt haben, ihre Bewerbung zurück, so dass vorgemerkte Bewerberinnen und Bewerber häufig nachrücken können.

Konnten Sie Ihre Eignung für das Studium nicht im erforderlichen Maße unter Bewies stellen, erhalten Sie eine Absage.

Herr Wimmer
Ansprechpartner

Telefon:
089 / 6221-1298
Fax:
089 / 6221 44-1298
Zimmer:
MC 3. OG
Bereich:
1.1.2.3
E-Mail:
WimmerL [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###class="hidden-xs" title="E-Mail schreiben"WimmerL [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibenclass="visible-xs link__email" title="E-Mail schreiben"