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Wer seine unerlaubt besessene Waffe abgibt, bleibt straffrei

Zum 25. Juli 2009 hat der Gesetzgeber eine Amnestieregelung, betreffend § 58 Abs. 8 Waffengesetz (WaffG), eingeführt. Waffenbesitzer, die eine unerlaubt besessene Waffe oder Munition bis zum 31. Dezember 2009 einem Berechtigten, der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle überlassen, bleiben straffrei.

Das Landratsamt weist in diesem Zusammenhang auf folgende Punkte hin:

Mehr Informationen gibt es bei der zuständigen Polizeidienststelle sowie im Landratsamt München bei Herrn Templer, Sachbearbeiter Waffenrecht, Telefon: 089 / 6221-2361.

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