Landratsamt führt Schwerpunktaktion mit 167 unangemeldeten Kontrollen durch - Landrätin Johanna Rumschöttel: "Wir kümmern uns aktiv um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger"
Das Landratsamt München hat am Samstag, den 24. Juli 2010, eine Schwerpunktaktion zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition durchgeführt. Die Kontrollen konzentrierten sich auf die Stadt Garching und die Gemeinden Ottobrunn und Unterhaching. 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes München waren in der Zeit zwischen 8:30 Uhr und 15:00 Uhr unterwegs und haben 167 registrierten Waffenbesitzern unangemeldet einen Besuch abgestattet.
Das Interesse der Kontrolleure galt vor allem Waffenbesitzern, die ihre Schusswaffen geerbt oder nach der großzügiger gefassten früheren Rechtslage erworben haben. Nach bisherigen Erfahrungen der Waffenbehörde des Landratsamtes München weisen diese Gruppen von Waffenbesitzern oftmals erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung ihrer Schusswaffen auf.
Da die Waffenbehörde des Landratsamtes München mit vier Sachbearbeitern nicht über genügend Personal verfügt, um die über 10.000 Waffenbesitzer im Landkreis München routinemäßig zu kontrollieren, hat sie die Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen anderer Sachgebiete im Landratsamt gesucht. Landrätin Rumschöttel: "Ich war erfreut über die große Zahl an Freiwilligen, die bereit waren, ihr Wochenende für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu opfern. Schließlich bringt der Umgang mit Waffen naturgemäß auch gewisse Gefahren mit sich. Das ist ein Musterbeispiel für die Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst."
Das Landratsamt München erhofft sich durch die Schwerpunktaktion zudem belastbare statistische Erkenntnisse darüber, wie es um die Waffenaufbewahrung im Landkreis München bestellt ist. Landrätin Johanna Rumschöttel: "Sollten sich gravierende Aufbewahrungsmängel bei einer größeren Zahl an Waffenbesitzern zeigen, werden wir den Kontrolldruck sicherlich noch weiter erhöhen."
Nunmehr müssen zunächst die Ergebnisse der Schwerpunktaktion ausgewertet werden. Mit einem ersten Zwischenbericht ist voraussichtlich schon in den nächsten Tagen zu rechnen. Die Öffentlichkeit wird von den Ergebnissen über die Presse informiert werden.
Informationen zur vorschriftsgemäßen Waffenaufbewahrung sind über den Internetauftritt des Staatsministeriums des Innern sowie des Landratsamtes München abrufbar. Schusswaffen können zu den üblichen Geschäftszeiten kostenlos bei der Waffenbehörde des Landratsamts oder jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.
Hintergrund:
Alle Amokläufe an Schulen in Deutschland wurden bislang mit legalen
Schusswaffen verübt, die wegen einer fehlerhaften Aufbewahrung in die falschen Hände geraten waren. Vor diesem Hintergrund hat eine
"Innerministerielle Arbeitsgruppe zu Ursachen und Gesamtzusammenhängen von Amokläufen" unter Federführung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern jüngst die besondere Bedeutung eines konsequenten Vollzugs der sicheren Aufbewahrung herausgestellt (online
verfügbar unter: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherleben/).
Nach dem Amoklauf von Winnenden hat der Bundesgesetzgeber im Jahre 2009 das Waffenrecht erheblich verschärft. Dabei wurde den
Behörden das Recht eingeräumt, anlassunabhängig die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu kontrollieren und dazu
auch die Räume der Waffenbesitzer zu betreten (§ 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG). Wohnräume dürfen allerdings gegen den Willen des
Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden (§ 36 Abs. 3 Satz 3
WaffG).
Das Waffenrecht gestattet Erben von berechtigten Waffenbesitzern unter erleichterten Voraussetzungen die geerbten Schusswaffen zu behalten,
insbesondere müssen Erben grundsätzlich kein Bedürfnis und keine Sachkunde nachweisen (§ 20 Abs. 2 WaffG). Auch für
Waffenbesitzer, die eine Erlaubnis zum Waffenbesitz nach den früher geltenden großzügigeren Vorschriften erworben haben,
genießen eine Art Bestandsschutz (§ 58 WaffG).