Bayerische Ehrenamtskarte

Das bürgerliche Ehrenamt hat eine lange Tradition in Deutschland und ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Es trägt wesentlich zum Gemeinwohl bei, indem es den Staat, die Landkreise und die Kommunen bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben unterstützt.

Allein im Landkreis München engagieren sich über 13.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Damit ihr Engagement eine besondere Wertschätzung und Anerkennung erfährt, führte der Landkreis München zum 1. Januar 2013 die Bayerische Ehrenamtskarte ein. Diese Karte ist ein Dankeschön im Scheckkartenformat!

Ihre Vorteile durch die Ehrenamtskarte

Durch die Ehrenamtskarte erhalten Sie Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art, darunter Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der Privatwirtschaft.

Der Landkreis München gewährt Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte und Inhaberinnen und Inhabern der Jugendleiterkarte mit Erstwohnsitz im Landkreis München, die ab 01.05.2023 das Deutschlandticket erwerben, auf Antrag nach 12 Monaten und unter Vorlage der entsprechenden Tickets, einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20,00 € im Monat bzw. 240,00 € im Jahr.

Eine Antragstellung ist demnach frühestens ab 01. Mai 2024 vorgesehen.

Das Antragsformular finden Sie vsl. ab Anfang 2024 unter Formulare und Merkblätter.

Wo können Sie die Ehrenamtskarten einsetzen?

Die Ehrenamtskarte können Sie sowohl im Landkreis München, als auch im gesamten Freistaat Bayern einsetzen.

Eine Übersicht über die teilnehmenden bayerischen Kommunen und Akzeptanzpartner finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration unter www.ehrenamtskarte.bayern.de.

Wenn Sie Inhaberin bzw. Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte mit Erstwohnsitz im Landkreis München sind und das Deutschlandticket nutzen, profitieren Sie zusätzlich von einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von 20,00 € mtl. bzw. 240,00 € im Jahr.

Die Erstattung erfolgt auf Antrag, jeweils nach Ablauf einer 12-monatigen Nutzung und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (Tickets, bzw. Kontoauszüge).

Nähere Informationen stellen wir Ihnen zeitnah unter LandkreisPass beantragen zur Verfügung.

Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?

Die blaue Ehrenamtskarte ist 3 Jahre gültig, das jeweilige Ablaufdatum ist auf der Karte ersichtlich. Nach Ablauf müssen Sie erneut im Landratsamt München die Ehrenamtskarte beantragen.

Die goldene Ehrenamtkarte ist unbegrenzt gültig.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.