Taxetweiher

Standort

Der Ismaninger Taxetweiher (Eisweiher) liegt im Süden der Gemeinde Ismaning.

Größe

Ca. 20.000 m²

Wassertiefe

Bis zu 2 Meter

Ergebnisse der Badegewässerqualität

Ergebnisse der Wasserqualitätsprüfung für den Taxetweiher
Datum Wassertemperatur Einlauf/Badeseestelle Escherichia coli - Anzahl in 100 ml, Einlauf/Badeseestelle Enterokokken - Anzahl in 100 ml, Einlauf/Badeseestelle Bewertung
15.05.2023 10,0/12,8 Grad 32/43 43/<10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
05.06.2023 19,1/20,1 Grad 53/<10 21/<10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
03.07.2023 22,5/20,7 Grad 10/98 65/53 bakteriologisch nicht zu beanstanden
31.07.2023 18,5/17,8 Grad 98/10 76/<10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
31.08.2023/28.08.2023 15,3/18,5 Grad 330/470 32/673 bakteriologisch nicht zu beanstanden

Hinweis zur Badegewässerqualität

Unabhängig von der einwandfreien Badegewässerqualität kann das Badevergnügen durch einen von Parasiten („Zerkarien“) verursachten juckenden Hautausschlag beeinträchtigt werden. Diese "Badedermatitis" ist überwiegend harmlos, aber lästig. Weitere Informationen finden auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Auffälligkeiten bei der Badegewässerqualität

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Diesbezüglich werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

Voraussetzungen zur Aufhebung eines Badeverbots

  • Ortsbesichtigung ohne Beobachtung von Auffälligkeiten und keine anderweitigen Informationen über Verschmutzungen
  • Bei bekannter Ursache der Verunreinigung: Information darüber, dass kein weiterer Eintrag der Verschmutzung erfolgt
  • Vorliegen von einwandfreien mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von mindestens einer Wasserprobe: Die Werte müssen 280 MPN/100 ml E. coli und 100 MPN/100 ml Intestinale Enterokokken unterschreiten. (Diese Werte lehnen sich an eine Empfehlung der Badegewässerkommission an. Die sind niedriger als die Werte, die zur Beanstandung einer Routineprobe führen. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines vorherigen Badeverbotes die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass relativ niedrige Konzentrationen von Fäkalbakterien immer noch mit einer Gesundheitsgefährdung in Verbindung stehen.)