Lärmschutz an Kreisstraßen

In seiner Sitzung am 08.07.2013 hat der Kreistag des Landkreises München beschlossen, ein Verkehrs- und Lärmschutzgutachten für den Landkreis München zu beauftragen.

Dieses Gutachten soll dem Landkreis München einen umfassenden Überblick über die Verkehrs- und Lärmschutzproblematik im Landkreis München geben. Daher wurden nicht allein die eigenen Kreisstraßen betrachtet, sondern auch Bundesautobahnen, Bundesstraßen und stark belastete kommunale Straßen der Gemeinden und Städte im Landkreis München.

Die Erstellung des Gutachtens wurde in zwei Teile unterteilt. Der erste Teil, die Erhebung der "Verkehrsbelastung Istzustand 2014", wurde durch Herrn Prof. H. Kurzak ausgeführt. Hierbei wurden die tatsächlichen werktäglichen Verkehrsbelastungen erhoben und auf den für die Lärmberechnung geforderten DTV-Wert umgerechnet. Insgesamt wurden im Landkreis München für diese Erhebung 406 Knotenpunktzählungen durchgeführt und 1.062 Straßenabschnitte im Landkreis München erfasst. Zum Vergleich: Die amtlichen DTV-Werte basieren auf nur 140 Straßenabschnitten im Landkreis München. Die Ergebnisse der Verkehrserhebungen wurden auf der Bürgermeisterdienstbesprechung am 23.03.2015 vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Daraufhin wurden weitere Verkehrszählungen beauftragt und durchgeführt.

Diese Verkehrsdaten stellen die Eingangsdaten für den zweiten Teil des Gutachtens, die eigentliche Erstellung des Lärmschutzgutachtens für den Landkreis München, dar. Die Erstellung des Lärmschutzgutachtens wurde vom Büro Möhler + Partner aus München ausgeführt. Ziel des Gutachtens war die vollständige Lärmkartierung aller Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie stark belasteter Gemeindestraßen auf dem Gebiet des Landkreises München. Damit sollte eine einheitliche Beurteilungsbasis auf der Grundlage aktuellster Verkehrsdaten geschaffen werden. Somit ist eine objektive Identifikation und Gewichtung von Lärmschwerpunkten im Landkreisgebiet möglich.

Um die Akzeptanz der Ergebnisse bei anderen Baulastträgern zu erhöhen, sind alle Werte auf Grundlage der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) ermittelt worden.

Die Art und der Umfang des ausgearbeiteten Verkehrs- und Lärmschutzgutachtens ist nach unserem derzeitigen Kenntnisstand einzigartig in der Bundesrepublik Deutschland. Nie zuvor wurde der Aufwand betrieben, alle klassifizierten Straßen sowie stark belastete Gemeindestraßen in einem gemeinsamen Verkehrs- und Lärmschutzgutachten auf ihre Lärmwirkung zu untersuchen.