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Abfallerzeugernummer beantragen

Für gewerbliche Abfallerzeuger (Anfallstelle im Landkreis München), bei denen jährlich mehr als 2000 kg gefährliche Abfälle anfallen, ist eine Abfallerzeugernummer erforderlich.

Privatpersonen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Mit Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) zum 01.04.2010 sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren durchzuführen. Eine Registrierung im Internetportal ist nur mit einer Abfallerzeugernummer möglich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Westenkirchner

Telefon: 089 / 6221-2749
Fax: 089 / 6221 44-2749
Zimmer: F 2.42
Fachbereich: 6.1
E-Mail: WestenkirchnerS@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Abfallentsorgung, Abfallverwertung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  10.08.2011  aktualisiert.


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