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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der
Außenstelle Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Abfälle zur Beseitigung sowie gefährliche Abfälle zur Verwertung dürfen gewerbsmäßig nur mit Genehmigung eingesammelt oder befördert werden.
Diese Regelung gilt nicht:
Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des § 52 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie dem Landratsamt die beabsichtigte Aufnahme der Tätigkeit unter Beifügung des Nachweises der Fachbetriebseigenschaft angezeigt haben.
Erteilung oder Änderung einer Transportgenehmigung: zwischen 50,00 Euro bis 5.000,00 Euro
Freistellung von der Transportgenehmigungspflicht (s. oben, Nr. 3): zwischen 50,00 Euro bis 250,00 Euro
Vor Antragstellung wird eine telefonische Kontaktaufnahme empfohlen.
Ansprechpartnerin
Frau Westenkirchner
Telefon: 089 / 6221-2749
Fax: 089 / 6221 44-2749
Zimmer: F 2.42
Fachbereich: 6.1
E-Mail: WestenkirchnerS@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Abfallbeförderung, Abfalltransport, Transportgenehmigung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.08.2011 aktualisiert.