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Abfalltransport

Abfälle zur Beseitigung sowie gefährliche Abfälle zur Verwertung dürfen gewerbsmäßig nur mit Genehmigung eingesammelt oder befördert werden.

Diese Regelung gilt nicht:

  • für die von den entsorgungspflichtigen Körperschaften (Landkreis, Städte und Gemeinden, Zweckverband München -Südost) mit dem Einsammeln oder Befördern von Abfällen beauftragten Firmen
  • für das Einsammeln oder Befördern von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt, soweit diese nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind
  • für das Einsammeln oder Befördern geringfügiger Abfallmengen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen, soweit diese vom Landratsamt auf Antrag oder von Amts wegen von der Genehmigungspflicht freigestellt wurden
  • für das Einsammeln oder Befördern von zur Verwertung bestimmten, gefährlichen Abfällen, die vom Hersteller oder Vertreiber freiwillig oder aufgrund einer Rechtsverordnung zurückgenommen werden
  • für das Einsammeln oder Befördern von teerhaltigem Straßenaufbruch (AVV 170301* - kohlenteerhaltige Bitumengemische) von einer in Bayern befindlichen Ausbaustelle zu einer in Bayern gelegenen Aufbereitungsanlage für teerhaltigen Straßenaufbruch oder von dort zu einer in Bayern gelegenen Einbaustelle

Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des § 52 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie dem Landratsamt die beabsichtigte Aufnahme der Tätigkeit unter Beifügung des Nachweises der Fachbetriebseigenschaft angezeigt haben.

Gesetzliche Grundlagen

  • §§ 49, 50 Abs. 2 Nr. 2, § 51 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, KrW-/AbfG)
  • Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung, TgV)

Kosten

Erteilung oder Änderung einer Transportgenehmigung: zwischen 50,00 Euro bis 5.000,00 Euro

Freistellung von der Transportgenehmigungspflicht (s. oben, Nr. 3): zwischen 50,00 Euro bis 250,00 Euro

Kontaktinformationen

Vor Antragstellung wird eine telefonische Kontaktaufnahme empfohlen.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Westenkirchner

Telefon: 089 / 6221-2749
Fax: 089 / 6221 44-2749
Zimmer: F 2.42
Fachbereich: 6.1
E-Mail: WestenkirchnerS@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Abfallbeförderung, Abfalltransport, Transportgenehmigung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  10.08.2011  aktualisiert.


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