Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Pflanzliche Abfälle verbrennen

Abfälle aus der Landwirtschaft und dem Erwerbsgartenbau:

Strohige Abfälle dürfen außerhalb bebauter Ortsteile verbrannt werden, wenn ihre Einarbeitung in den Boden nicht möglich ist oder wenn sie im Boden nicht genügend verrotten können und dieser dadurch nachteilig verändert würde. Das Verbrennen ist mindestens 7 Tage vorher bei der Gemeinde anzuzeigen. Kartoffelkraut und ähnliche krautige Abfälle sowie holzige Abfälle aus dem Obstanbau dürfen verbrannt werden, soweit sie in Zusammenhang mit der üblichen Bewirtschaftung der jeweiligen Anbaufläche anfallen.

Abfälle aus sonstigen Gärten (z. B. Privatgärten) sowie Parkanlagen:

Außerhalb bebauter Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle, insbesondere Gras, Laub und Moos, auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Innerhalb bebauter Ortsteile ist das Verbrennen verboten.

Abfälle aus der Forstwirtschaft:

Pflanzliche Abfälle dürfen dort verbrannt werden, wo sie angefallen sind, soweit dies aus forstwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

Soweit ein Verbrennen zulässig ist, sind die in der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV)

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Westenkirchner

Telefon: 089 / 6221-2749
Fax: 089 / 6221 44-2749
Zimmer: F 2.42
Fachbereich: 6.1
E-Mail: WestenkirchnerS@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Grüngutentsorgung, Gartenabfall, Gartenabfälle, pflanzliche Abfälle, pflanzlicher Abfall

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  10.08.2011  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.