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Bei ab 01.01.2003 staatlich geförderten Mietwohnungen wird nicht mehr die kostengünstige Sozialmiete vereinbart, vielmehr orientiert sich die zulässige Miete am ortsüblichen Rahmen. Damit die Miete für bedürftige Mieter erschwinglich bleibt, erhalten diese als Ausgleich einen monatlichen Zuschuss, die so genannte Zusatzförderung (früher Einkommensorientierte Förderung, EOF).
Die Höhe dieser Förderung ist abhängig von der Größe der Wohnung, der Miete und dem Einkommen des Haushalts.
Die Bewilligung ist i.d.R. auf 2 Jahre befristet, anschließend ist ein Wiederholungsantrag zu stellen.
Für die Gewährung der Zusatzförderung ist ein Antrag erforderlich. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abschluss des Mietvertrages von der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder vom Landratsamt München.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt oder den unten aufgeführten Internet-Angeboten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern bzw. der Regierung von Oberbayern.
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informieren wir Sie im Rahmen des Antragsverfahrens.
Eine Vorsprache im Landratsamt München ist in der Regel nicht erforderlich.
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren
Ansprechpartnerin
Frau Gruber
Telefon: 089 / 6221-2351
Fax: 089 / 6221 44-2351
Zimmer: E 3.08
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: GruberS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Pöttinger
Telefon: 089 / 6221-2490
Fax: 089 / 6221 44-2490
Zimmer: E 3.10
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: PoettingerA@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 2.3 - Sozialhilfe und Wohnungswesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2869
E-Mail: wohnungswesen@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Ausgleichszahlung, Belegung von Wohnungen, Einkommensveränderung, finanzielle Unterstützung, Kostenmiete, Miete, Miethöhe, Mietpreisbindung, Mietpreisüberhöhung, Mietspiegel, Mietvertrag, Mietwohnungen, Mietwucher, öffentlich gefördert, öffentlich geförderte Wohnungen, ortsüblich, Sozialer Wohnungsbau, staatliche Förderung, staatlicher Zuschuss, Verstöße gegen die Wohnungsbindung, Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), Wohnberechtigung, Wohnberechtigungsbescheinigung, Wohnraum, Wohnungsbindung, Wohnungsmiete, Zweckentfremdung von freifinanzierten Wohnungen
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.04.2012 aktualisiert.