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Zusatzförderung für staatlich geförderte Mietwohnungen

Bei ab 01.01.2003 staatlich geförderten Mietwohnungen wird nicht mehr die kostengünstige Sozialmiete vereinbart, vielmehr orientiert sich die zulässige Miete am ortsüblichen Rahmen. Damit die Miete für bedürftige Mieter erschwinglich bleibt, erhalten diese als Ausgleich einen monatlichen Zuschuss, die so genannte Zusatzförderung (früher Einkommensorientierte Förderung, EOF).

Die Höhe dieser Förderung ist abhängig von der Größe der Wohnung, der Miete und dem Einkommen des Haushalts.

Die Bewilligung ist i.d.R. auf 2 Jahre befristet, anschließend ist ein Wiederholungsantrag zu stellen.

Für die Gewährung der Zusatzförderung ist ein Antrag erforderlich. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abschluss des Mietvertrages von der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder vom Landratsamt München.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt oder den unten aufgeführten Internet-Angeboten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern bzw. der Regierung von Oberbayern.

Erforderliche Unterlagen

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informieren wir Sie im Rahmen des Antragsverfahrens.

Gesetzliche Grundlagen

  • Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) 
  • Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR) 
  • Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung 
  • Einkommensteuergesetz (EStG) 

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt München ist in der Regel nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

A - G als Anfangsbuchstabe des Nachnamens

Ansprechpartnerin
Frau Gruber

Telefon: 089 / 6221-2351
Fax: 089 / 6221 44-2351
Zimmer: E 3.08
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: GruberS@lra-m.bayern.de

H - Z

Ansprechpartnerin
Frau Pöttinger

Telefon: 089 / 6221-2490
Fax: 089 / 6221 44-2490
Zimmer: E 3.10
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: PoettingerA@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 2.3 - Sozialhilfe und Wohnungswesen
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2869
E-Mail: wohnungswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Ausgleichszahlung, Belegung von Wohnungen, Einkommensveränderung, finanzielle Unterstützung, Kostenmiete, Miete, Miethöhe, Mietpreisbindung, Mietpreisüberhöhung, Mietspiegel, Mietvertrag, Mietwohnungen, Mietwucher, öffentlich gefördert, öffentlich geförderte Wohnungen, ortsüblich, Sozialer Wohnungsbau, staatliche Förderung, staatlicher Zuschuss, Verstöße gegen die Wohnungsbindung, Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), Wohnberechtigung, Wohnberechtigungsbescheinigung, Wohnraum, Wohnungsbindung, Wohnungsmiete, Zweckentfremdung von freifinanzierten Wohnungen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  05.04.2012  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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