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Fördermöglichkeiten für Energieberatung für Wohngebäude

Über nachfolgende Stellen oder Programme und Gesetze können Sie möglicherweise Förderungen für Energie-Beratung erhalten:

  1. Eigene undefinedGemeinde oder Stadt im Landkreis München
  2. Beratung durch Energieberater:
    undefinedVor-Ort-Energieberater
    undefinedIhr zuständiger Kaminkehrermeister
    undefinedEnergieausweis für Gebäude mit Expertensuche
  3. Energieberatung für Wohngebäude "Vor-Ort-Beratung" (Zuschuss bis 31.12.2014)
    Gilt für Wohngebäude: für die vor dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde. Die Höhe des Zuschusses beträgt 300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
    Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen oder durch die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test) zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden. Der gesamte Zuschuss (einschließlich aller Boni) darf 50 % der Beratungskosten nicht überschreiten.
    undefinedFörderprogramm mit Beratersuche der zugelassenen Vor-Ort-Energieberater
    Nähere Informationen bei: undefinedBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    Antragstellung nur über Ingenieur / Ingenieurbüro.
  4. Kreditanstalt für undefinedWiederaufbau (KfW) - Förderbank

Weitere Informationen bei: