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Beachten Sie bitte unbedingt den Zeitpunkt der Antragstellung! Als Maßnahmenbeginn kann bereits die Unterschrift unter den Kaufvertrag oder Auftrag gelten.
Über nachfolgende Stellen oder Programme und Gesetze können Sie möglicherweise Förderungen für Ihr Projekt erhalten:
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Näheres erfahren Sie bei der
Bundesnetzagentur.
Die Vergütungshöhe können Sie in der
Solarstrom-Vergütungstabelle des SFV (Solarenergie-Förderverein) nachlesen. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung erhalten Sie zu der genannten Vergütung die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sind möglich.
Gemeinde oder Stadt im Landkreis München
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