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Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen (Solarstrom)

Über nachfolgende Stellen oder Programme und Gesetze können Sie möglicherweise Förderungen für Ihr Projekt erhalten:

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Näheres erfahren Sie bei der Bundesnetzagentur.
Die Vergütungshöhe können Sie in der undefinedSolarstrom-Vergütungstabelle des SFV (Solarenergie-Förderverein) nachlesen. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung erhalten Sie zu der genannten Vergütung die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sind möglich.

  1. Eigene undefinedGemeinde oder Stadt im Landkreis München
  2. Kreditanstalt für undefinedWiederaufbau (KfW) - Förderbank

Weitere Informationen bei: