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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der
Außenstelle Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Die "Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen" (31. BImSchV) wendet sich an die Betreiber von Anlagen, die unter Verwendung organischer Lösemittel bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ausführen.
Die Anlagen, z. B. Lackierereien, Druckereien, Oberflächenbehandlungsanlagen, Beschichtungsanlagen, Herstellung von Anstrichstoffen und die diesen Anlagen zugeordneten Tätigkeiten und Mengenschwellen sind in den Anhängen I und II der Verordnung zu finden.
Neben Anforderungen zur Begrenzung der entstehenden Emissionen an flüchtigen organischen Verbindungen enthält die 31. BImSchV für die Betreiber der Anlagen die Verpflichtung, diese dem Landratsamt München vor der Inbetriebnahme anzuzeigen, soweit sie nicht einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Anlagen, die bereits vor dem 25.8.2001 (Inkrafttreten der 31. BImSchV) betrieben wurden (Altanlagen), waren bis zum 25.8.2003 anzuzeigen (soweit dies noch nicht erfolgt ist, kann die Anzeige noch nachgeholt werden).
Die Anzeige sollte unter Verwendung des hier zur Verfügung gestellten Anzeigeformulars durchgeführt werden.
Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
Es entstehen keine Kosten.
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Ansprechpartner
Herr Haas
Telefon: 089 / 6221-2744
Fax: 089 / 6221 44-2744
Zimmer: F 2.48
Fachbereich: 6.1
E-Mail: HaasG@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Häring
Telefon: 089 / 6221-2638
Fax: 089 / 6221 44-2638
Zimmer: F 2.46
Fachbereich: 6.1
E-Mail: HaeringM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Emissionen, Lösemittel-Verordnung, VOC-Verordnung, Emissionsklasse, Lösemittel
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.08.2011 aktualisiert.