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Emissionen bei der Verwendung organischer Lösemittel begrenzen

Die "Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen" (31. BImSchV) wendet sich an die Betreiber von Anlagen, die unter Verwendung organischer Lösemittel bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ausführen.

Die Anlagen, z. B. Lackierereien, Druckereien, Oberflächenbehandlungsanlagen, Beschichtungsanlagen, Herstellung von Anstrichstoffen und die diesen Anlagen zugeordneten Tätigkeiten und Mengenschwellen sind in den Anhängen I und II der Verordnung zu finden.

Neben Anforderungen zur Begrenzung der entstehenden Emissionen an flüchtigen organischen Verbindungen enthält die 31. BImSchV für die Betreiber der Anlagen die Verpflichtung, diese dem Landratsamt München vor der Inbetriebnahme anzuzeigen, soweit sie nicht einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.

Anlagen, die bereits vor dem 25.8.2001 (Inkrafttreten der 31. BImSchV) betrieben wurden (Altanlagen), waren bis zum 25.8.2003 anzuzeigen (soweit dies noch nicht erfolgt ist, kann die Anzeige noch nachgeholt werden).

Die Anzeige sollte unter Verwendung des hier zur Verfügung gestellten Anzeigeformulars durchgeführt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

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Fachfragen

Ansprechpartner
Herr Haas

Telefon: 089 / 6221-2744
Fax: 089 / 6221 44-2744
Zimmer: F 2.48
Fachbereich: 6.1
E-Mail: HaasG@lra-m.bayern.de

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Herr Häring

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Fax: 089 / 6221 44-2638
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Fachbereich: 6.1
E-Mail: HaeringM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Emissionen, Lösemittel-Verordnung, VOC-Verordnung, Emissionsklasse, Lösemittel

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  10.08.2011  aktualisiert.


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