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Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben

Das Landratsamt überwacht bei den ca. 150 im Landkreis München bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, insbesondere die in der Genehmigung festgesetzten Auflagen. Diese Anlagen sind so zu betreiben, dass

  • schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen nicht hervorgerufen werden können
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen
  • Abfälle vermieden, verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden
  • Energie sparsam und effizient verwendet wird

Werden Mängel festgestellt, können zu deren Behebung Anordnungen erlassen werden. In besonderen Fällen sind auch  Betriebsuntersagungen möglich.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 17, 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Kosten

Überwachungsgebühren: von 1.650,00 Euro bis 11.000,00 Euro
Anordnung (falls erforderlich): von 150,00 Euro bis 15.000,00 Euro

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Beschwerden über Belästigungen durch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. Lärm, Geruch) müssen schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt München gerichtet werden. Dabei sollen Art und Ausmaß der Belästigung sowie der Verursacher (Firma, Anschrift) möglichst genau bezeichnet werden.

Kontakt

Fachfragen

Ansprechpartner
Herr Bernhard

Telefon: 089 / 6221-2622
Fax: 089 / 6221 44-2622
Zimmer: F 2.52
Fachbereich: 6.1
E-Mail: BernhardL@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Fehler

Telefon: 089 / 6221-2260
Fax: 089 / 6221 44-2260
Zimmer: F 2.40
Fachbereich: 6.1
E-Mail: FehlerW@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Mörtl

Telefon: 089 / 6221-2623
Fax: 089 / 6221 44-2623
Zimmer: F 2.44
Fachbereich: 6.1
E-Mail: MoertlF@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Schaipp

Telefon: 089 / 6221-1610
Fax: 089 / 6221 44-1610
Zimmer: F 2.48
Fachbereich: 6.1
E-Mail: SchaippS@lra-m.bayern.de

Rechtsfragen

Ansprechpartner
Herr Brandtner

Telefon: 089 / 6221-2625
Fax: 089 / 6221 44-2625
Zimmer: F 2.35
Fachbereich: 6.1
E-Mail: BrandtnerM@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Hauptmann

Telefon: 089 / 6221-2683
Fax: 089 / 6221 44-2683
Zimmer: F 2.50
Fachbereich: 6.1
E-Mail: HauptmannM@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Messerer-Frieß

Telefon: 089 / 6221-2628
Fax: 089 / 6221 44-2628
Zimmer: F 2.35
Fachbereich: 6.1
E-Mail: MessererJ@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Ziegler

Telefon: 089 / 6221-2450
Fax: 089 / 6221 44-2450
Zimmer: F 2.40
Fachbereich: 6.1
E-Mail: ZieglerA@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Anlagenüberwachung, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Feinstaub

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  10.08.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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