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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der
Außenstelle Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Auch Anlagen, welche nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen wie beispielsweise Schreinereien, Kfz-Werkstätten, Speditionen oder Tankstellen, sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert oder zumindest auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Schädliche Umwelteinwirkungen können hier beispielsweise sein: unzumutbare Belästigungen durch Lärm oder Geruch usw. Zur Einhaltung dieser Pflicht kann das Landratsamt jederzeit die erforderlichen Anordnungen erlassen. In besonderen Fällen sind auch Betriebsuntersagungen möglich.
Immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen können jedoch nach anderen Bestimmungen, z.B. Baurecht, genehmigungsbedürftig sein.
Bei Belästigungen durch Einzelpersonen im Nachbarschaftsverhältnis wird die Behörde jedoch nicht tätig, beispielsweise bei nächtlichen Ruhestörungen durch Radio- oder Fernsehgeräte, lautstarke Unterhaltung, Rauchbelästigungen durch Grillen oder Einzelfeuerungsanlagen. Hier ist der Privatrechtsweg zu beschreiten (vgl. §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Möglicherweise empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Vorrangig sollte jedoch im Gespräch mit dem Nachbarn eine Lösung gesucht werden.
§§ 22 ff, § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
§§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Kosten von Überwachungsmaßnahmen trägt der Anlagenbetreiber, wenn die Anlage nicht den Vorschriften entspricht.
Überwachungsmaßnahmen: von 1.650,00 Euro bis 6.000,00 Euro
Anordnung (falls erforderlich): von 150,00 Euro bis 7.500,00 Euro
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Beschwerden über Belästigungen durch immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. Lärm, Geruch) müssen schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt München gerichtet werden. Dabei sollen Art und Ausmaß der Belästigung sowie der Verursacher (Firma, Anschrift) möglichst genau bezeichnet werden.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Ansprechpartner
Herr Haas
Telefon: 089 / 6221-2744
Fax: 089 / 6221 44-2744
Zimmer: F 2.48
Fachbereich: 6.1
E-Mail: HaasG@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Häring
Telefon: 089 / 6221-2638
Fax: 089 / 6221 44-2638
Zimmer: F 2.46
Fachbereich: 6.1
E-Mail: HaeringM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Anlagenüberwachung, Lärmschutz, Maschinenlärm, Gerätelärm, Baulärm, Luftreinhaltung, Kamine, Heizungsanlagen
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.08.2011 aktualisiert.