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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen

Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu belästigen oder erheblich zu benachteiligen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen benötigen Sie eine spezielle immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Das Gleiche gilt für die wesentliche Änderung solcher Anlagen. Nicht wesentliche Änderungen bedürfen zwar keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, Genehmigungserfordernisse nach anderen Bestimmungen, z. B. Baurecht, bleiben jedoch bestehen. Zudem müssen nicht wesentliche Änderungen dem Landratsamt angezeigt werden.

Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) geregelt (z. B. große Feuerungsanlagen, Kieswerke, Asphaltmischanlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse, große Tierhaltungen, Autowrackplätze, Abfallrecyclinganlagen, Lager für brennbare Gase, Pflanzenschutzmittel oder giftige Stoffe, Anlagen zur Textilveredelung).

Im Landkreis München existieren z. Zt. ca. 150 solcher Anlagen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Genehmigungsantrag ist eine Vielzahl von Unterlagen beizufügen, die in jedem Einzelfall vor der Antragstellung mit dem Landratsamt festzulegen sind.
Ggf. sind auch Sachverständigengutachten erforderlich.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Kosten

Die Gebühr für die Genehmigung ist von den Investitionskosten abhängig.

Kontaktinformationen

Eine möglichst frühzeitige Vorsprache im Landratsamt München ist erforderlich, um die benötigten Antragsunterlagen sowie die Details des Genehmigungsverfahrens festzulegen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Kontakt

Fachfragen

Ansprechpartner
Herr Bernhard

Telefon: 089 / 6221-2622
Fax: 089 / 6221 44-2622
Zimmer: F 2.52
Fachbereich: 6.1
E-Mail: BernhardL@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Fehler

Telefon: 089 / 6221-2260
Fax: 089 / 6221 44-2260
Zimmer: F 2.40
Fachbereich: 6.1
E-Mail: FehlerW@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Mörtl

Telefon: 089 / 6221-2623
Fax: 089 / 6221 44-2623
Zimmer: F 2.44
Fachbereich: 6.1
E-Mail: MoertlF@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Schaipp

Telefon: 089 / 6221-1610
Fax: 089 / 6221 44-1610
Zimmer: F 2.48
Fachbereich: 6.1
E-Mail: SchaippS@lra-m.bayern.de

Rechtsfragen

Ansprechpartner
Herr Brandtner

Telefon: 089 / 6221-2625
Fax: 089 / 6221 44-2625
Zimmer: F 2.35
Fachbereich: 6.1
E-Mail: BrandtnerM@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Hauptmann

Telefon: 089 / 6221-2683
Fax: 089 / 6221 44-2683
Zimmer: F 2.50
Fachbereich: 6.1
E-Mail: HauptmannM@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Messerer-Frieß

Telefon: 089 / 6221-2628
Fax: 089 / 6221 44-2628
Zimmer: F 2.35
Fachbereich: 6.1
E-Mail: MessererJ@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Ziegler

Telefon: 089 / 6221-2450
Fax: 089 / 6221 44-2450
Zimmer: F 2.40
Fachbereich: 6.1
E-Mail: ZieglerA@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Immissionsschutz, Genehmigungsbedürftige Anlagen, Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  10.08.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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