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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der
Außenstelle Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu belästigen oder erheblich zu benachteiligen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen benötigen Sie eine spezielle immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Das Gleiche gilt für die wesentliche Änderung solcher Anlagen. Nicht wesentliche Änderungen bedürfen zwar keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, Genehmigungserfordernisse nach anderen Bestimmungen, z. B. Baurecht, bleiben jedoch bestehen. Zudem müssen nicht wesentliche Änderungen dem Landratsamt angezeigt werden.
Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) geregelt (z. B. große Feuerungsanlagen, Kieswerke, Asphaltmischanlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse, große Tierhaltungen, Autowrackplätze, Abfallrecyclinganlagen, Lager für brennbare Gase, Pflanzenschutzmittel oder giftige Stoffe, Anlagen zur Textilveredelung).
Im Landkreis München existieren z. Zt. ca. 150 solcher Anlagen.
Dem Genehmigungsantrag ist eine Vielzahl von Unterlagen beizufügen, die in jedem Einzelfall vor der Antragstellung mit dem Landratsamt festzulegen sind.
Ggf. sind auch Sachverständigengutachten erforderlich.
§§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Die Gebühr für die Genehmigung ist von den Investitionskosten abhängig.
Eine möglichst frühzeitige Vorsprache im Landratsamt München ist erforderlich, um die benötigten Antragsunterlagen sowie die Details des Genehmigungsverfahrens festzulegen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Ansprechpartner
Herr Bernhard
Telefon: 089 / 6221-2622
Fax: 089 / 6221 44-2622
Zimmer: F 2.52
Fachbereich: 6.1
E-Mail: BernhardL@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Fehler
Telefon: 089 / 6221-2260
Fax: 089 / 6221 44-2260
Zimmer: F 2.40
Fachbereich: 6.1
E-Mail: FehlerW@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Mörtl
Telefon: 089 / 6221-2623
Fax: 089 / 6221 44-2623
Zimmer: F 2.44
Fachbereich: 6.1
E-Mail: MoertlF@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Schaipp
Telefon: 089 / 6221-1610
Fax: 089 / 6221 44-1610
Zimmer: F 2.48
Fachbereich: 6.1
E-Mail: SchaippS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Brandtner
Telefon: 089 / 6221-2625
Fax: 089 / 6221 44-2625
Zimmer: F 2.35
Fachbereich: 6.1
E-Mail: BrandtnerM@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Hauptmann
Telefon: 089 / 6221-2683
Fax: 089 / 6221 44-2683
Zimmer: F 2.50
Fachbereich: 6.1
E-Mail: HauptmannM@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Messerer-Frieß
Telefon: 089 / 6221-2628
Fax: 089 / 6221 44-2628
Zimmer: F 2.35
Fachbereich: 6.1
E-Mail: MessererJ@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Ziegler
Telefon: 089 / 6221-2450
Fax: 089 / 6221 44-2450
Zimmer: F 2.40
Fachbereich: 6.1
E-Mail: ZieglerA@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Immissionsschutz, Genehmigungsbedürftige Anlagen, Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.08.2011 aktualisiert.