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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der
Außenstelle Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
In durch Bebauungsplan formell festgesetzten reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie sonstigen besonders schützenswerten Gebieten wie Erholungsgebieten dürfen bestimmte Geräte und Maschinen im Freien nur eingeschränkt benutzt werden.
Zu diesen Geräten gehören z. B.: Baustellensägemaschinen, Motorkettensägen, Verdichtungsmaschinen, Beton- und Mörtelmischer, Heckenscheren, Rasenmäher, Laubbläser und -sammler, Schredder/Zerkleinerer, Transportbetonmischer.
Diese dürfen zu folgenden Zeiten nicht benutzt werden:
Zusätzliche Einschränkungen gelten für folgende Geräte:
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und -sammler
Diese dürfen zusätzlich an Werktagen auch
nicht betrieben werden, es sei denn, sie sind mit dem EG-Umweltzeichen gekennzeichnet.
Ausnahmen:
Im Einzelfall können Ausnahmen von diesen Verboten zugelassen werden. Zuständig hierfür ist für Rasenmäher die jeweilige Gemeinde. Der Antrag bei der Gemeinde kann formlos erfolgen. Es soll dabei angegeben werden, warum eine Abweichung von den vorgegebenen Zeiten erforderlich ist.
Für die anderen Geräte und Maschinen kann eine Ausnahme mit unten stehendem Formular beim Landratsamt beantragt werden. Einer Ausnahme bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Maschinen und Geräte zur Abwendung einer konkreten Gefahr erforderlich ist.
Darüber hinaus können die Gemeinden durch Verordnungen zeitliche Beschränkungen für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und -wiedergabegeräten festlegen. Für den Vollzug dieser Verordnungen sind die Gemeinden zuständig.
§ 7 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
Zulassung einer Ausnahme von den zeitlichen Beschränkungen: zwischen 50,00 und 6.000,00 Euro
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Geräte- und Maschinenlärm
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Ansprechpartner
Herr Häring
Telefon: 089 / 6221-2638
Fax: 089 / 6221 44-2638
Zimmer: F 2.46
Fachbereich: 6.1
E-Mail: HaeringM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Lärmschutz, Maschinenlärm, Gerätelärm, Baulärm
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.04.2012 aktualisiert.