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Mobilfunkanlagen

Auskünfte über die im Landkreis München angezeigten Mobilfunkanlagen erteilt auf Anfrage das Landratsamt München. Die Anfrage sollte möglichst schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt gerichtet werden und hinreichend bestimmt sein (z. B. auf bestimmte Teile eines Gemeindegebiets bezogen).

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)

Kosten

Einfache Auskünfte sind in der Regel kostenfrei.
Bei umfangreichen Anfragen wird eine Gebühr von 5,00 Euro bis 500,00 Euro erhoben. Hinzu kommen ggf. Kopierauslagen.

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Grund

Telefon: 089 / 6221-2643
Fax: 089 / 6221 44-2643
Zimmer: F 2.42
Fachbereich: 6.1
E-Mail: GrundM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Anlagenüberwachung, Elektrosmog, Mobilfunk, Mobilfunkmast, Strahlung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  10.08.2011  aktualisiert.


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