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Haltung von Hunden und gefährlichen Tieren

Der Ärger mit freilaufenden Hunden in der Landschaft ist weit verbreitet und zu einem Problem geworden. Auseinandersetzungen zwischen Grundstücksbesitzern, Hundebesitzern, Jägern usw. stehen nahezu auf der Tagesordnung.

Ein besonderes Problem hat dabei die Landwirtschaft, weil die Hundebesitzer am liebsten in der Natur ihre Hunde laufen und ihr „Geschäft“ verrichten lassen. Der Hundekot kann dabei in das Futter gelangen und als Überträger von Krankheiten Tiere schädigen und wirtschaftliche Verluste verursachen.

Das Landratsamt München hat in diesem Themenbereich beratende, aufsichtliche und ahndende Funktionen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
  • Tierschutzgesetz (TSchG)
  • Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeVO)

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Maurer

Telefon: 089 / 6221-2372
Fax: 089 / 6221 44-2372
Zimmer: B 3.19
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: MaurerS@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: sicherheitsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Hunde, Kampfhunde, Schutzausbildung, Hundeschutzausbildung, Hundedressur

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  28.01.2011  aktualisiert.


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