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Sittichzuchterlaubnis oder Papageienzuchterlaubnis beantragen

Wenn Sie Papageien oder Sittiche halten wollen, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder mit diesen Tieren zu handeln, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Den Antrag stellen Sie im Landratsamt München.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittacose (Papageienkrankheit) erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat. Des Weiteren müssen die zur Bekämpfung der Psittacose erforderlichen Räume vorhanden sein.

Nach Antragseingang wird von unserem Veterinäramt überprüft, ob die Voraussetzungen für die Bekämpfung der Psittacose erfüllt sind und ob die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde vorliegt.

Gesetzliche Grundlagen

§ 17 g Tierseuchengesetz (TierSG)

Kosten

20,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühr
zusätzlich Kosten für das Gutachten des Sachgebiets für Veterinärwesen

Kontaktinformationen

Eine persönliche Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Przybyla

Telefon: 089 / 6221-2647
Fax: 089 / 6221 44-2647
Zimmer: A 1.17
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: PrzybylaB@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gesundheits-veterinaerrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Veterinärrecht, Veterinärwesen, Tierseuchen, Psittacose, Psittakose, Ornithose, Tierzucht, Papageienzuchterlaubnis, Psittacoseerlaubnis, Sittichzuchterlaubnis, Papageienkrankheit

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  30.06.2011  aktualisiert.


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