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Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Standorte im Landkreis München zuständig. Auf der Seite
Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Standort im Landkreis München liegt. Bei Standorten in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Wenn Sie Papageien oder Sittiche halten wollen, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder mit diesen Tieren zu handeln, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Den Antrag stellen Sie im Landratsamt München.
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittacose (Papageienkrankheit) erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat. Des Weiteren müssen die zur Bekämpfung der Psittacose erforderlichen Räume vorhanden sein.
Nach Antragseingang wird von unserem Veterinäramt überprüft, ob die Voraussetzungen für die Bekämpfung der Psittacose erfüllt sind und ob die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde vorliegt.
HINWEIS
Sofern Sie Papageien oder Sittiche gewerbsmäßig halten oder mit ihnen handeln, benötigen Sie auch eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes.
§ 17 g Tierseuchengesetz (TierSG)
20,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühr
zusätzlich Kosten für das Gutachten des Sachgebiets für Veterinärwesen
Eine persönliche Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.
Ansprechpartnerin
Frau Przybyla
Telefon: 089 / 6221-2647
Fax: 089 / 6221 44-2647
Zimmer: A 1.17
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: PrzybylaB@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gesundheits-veterinaerrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Veterinärrecht, Veterinärwesen, Tierseuchen, Psittacose, Psittakose, Ornithose, Tierzucht, Papageienzuchterlaubnis, Psittacoseerlaubnis, Sittichzuchterlaubnis, Papageienkrankheit
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.06.2011 aktualisiert.