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Tiergehege anzeigen

Tiergehege sind eingefriedete Grundflächen, auf denen Tiere wildlebender Arten ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Als Tiergehege gelten auch Anlagen zur Haltung von Vögeln. 

Die Errichtung, die Erweiterung, der Betrieb und die Zweckänderung von Tiergehegen ist bei der unteren Naturschutzbehörde mindestens 1 Monat vorher anzuzeigen. Anträge auf Erteilung der jagdrechtlichen Genehmigung oder der Zoogenehmigung gelten als Anzeige; dies gilt auch für die tierschutzrechtliche Anzeige.

Für Wildgehege ab einer Gehegegröße von 10 ha ist eine jagdrechtliche Genehmigung erforderlich.

Der Anzeigende hat sicherzustellen, dass

  • die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie die fachgerechte Betreuung gewährleistet sind
  • durch die Anlage weder der Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigt noch der Zugang zur freien Natur in unangemessener Weise eingeschränkt wird
  • das Tiergehege so gesichert ist, dass die Tiere nicht entweichen können

Die untere Naturschutzbehörde kann die erforderlichen Anordnungen zur Erfüllung dieser Voraussetzungen treffen.

Unter Umständen kommen für die Errichtung, die Erweiterung und den Betrieb eines Tiergeheges die Bestimmungen des Baurechts zum Tragen.

Bitte klären Sie dies frühzeitig mit dem für Baurecht zuständigen Sachgebiet der Gemeinde bzw. des Landratsamtes.

Bitte informieren Sie sich auch über die artenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan des Geheges
  • Bauzeichnung für die Zaunanlage und die sonstigen Gehegeeinrichtungen (z. B. Unterstände, Fangeinrichtungen, Tränkeeinrichtungen)

Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Im  Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 43 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
  • Art. 23 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nur im Einzelfall erforderlich.

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Schaefer

Telefon: 089 / 6221-2688
Fax: 089 / 6221 44-2688
Zimmer: F 2.20
Fachbereich: 6.3
E-Mail: SchaeferT@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.3 - Naturschutz, Forstrecht und Landwirtschaftsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2215
E-Mail: naturschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Tiere, Pferde, landwirtschaftliche Nutztiere, Tierhaltung, Wildgehege, Zoo, Zoologischer Garten, Wildpark, Tiergehegegenehmigung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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