Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes beantragen

Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) sind für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und für den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und eine artgerechte Tierhaltung gebunden sind.

Sie benötigen insbesondere eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten ausüben wollen:

  1. Wirbeltiere zu Versuchszwecken züchten oder halten (§ 11 Abs. 1 Nr. 1a, 1b TierSchG)
  2. Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG)
  3. Tiere in einem Zoologischen Garten halten (§ 11 Abs. 1 Nr. 2a TierSchG) 
  4. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten (§ 11 Abs. 1 Nr. 2b TierSchG) 
  5. Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durchführen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2c TierSchG) 
  6. gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten oder halten (§ 11 Abs. 1 Nr. 3a TierSchG)
  7. gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln (§ 11 Abs. 1 Nr. 3b TierSchG) 
  8. gewerbsmäßig einen Reit- und Fahrbetrieb unterhalten (§ 11 Abs. 1 Nr. 3c TierSchG) 
  9. gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen (§ 11 Abs. 1 Nr. 3d TierSchG) 
  10. gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen (§ 11 Abs. 1 Nr. 3c TierSchG)

Folgende Voraussetzungen sind für die Erteilung der Erlaubnis zu erfüllen:

  • Fachkenntnisse der verantwortlichen Person
    Dieser Nachweis ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei unserem Sachgebiet für Öffentliches Veterinärwesen zu führen. Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte Ausbildung absolviert hat, die zum Umgang mit den Tierarten befähigt  (z. B. Ausbildung zum Tierpfleger oder Tierpflegemeister).
  • persönliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person 
  • Die Räume und Einrichtungen müssen eine tierartgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung der gehaltenen Tiere ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelle Auskunft aus dem Bundeszentralregister
    („Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“, bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen) 
  • bei gewerblicher Tätigkeit: aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen)
  • Nachweise der Fachkenntnisse
  • Skizze oder Bauplan der Betriebsräume
  • Beschreibung der Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere

Gesetzliche Grundlagen

§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Kosten

zwischen 50,00 Euro und 700,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühren
zusätzlich Kosten für das Gutachten des Sachgebietes für Veterinärwesen

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Przybyla

Telefon: 089 / 6221-2647
Fax: 089 / 6221 44-2647
Zimmer: A 1.17
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: PrzybylaB@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gesundheits-veterinaerrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fahrbetrieb, Hund, Hundeschutzausbildung, Hundedressur, Katzen, Pferde, Ponyhof, Pferdehof, Reitbetrieb, Reithof, Reiterhof, Reitschule, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung, Schaustellung von Tieren, Taubenbekämpfung, Taubenvergrämung, Tierschutz, Tiere, Tierhaltung, Tierhandlung, Tierhandel, Tierbörse, Tierheime, Tierhalteerlaubnis Tierpension, Tierschauen, Tierausstellungen, Tierversuchseinrichtungen, Tierversuche, Tierzucht, Veterinärrecht, Veterinärwesen, Wildgehege, Wildpark, Zoo, Zoologischer Garten, Zoohandlung, Zuchtschau, Zirkus

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  29.04.2011  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.