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Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von 10ha sind genehmigungspflichtig.
Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.
Jagdrechtliche Voraussetzungen für eine Wildgehegegenehmigung sind u. a.:
Daneben sind eine Fülle weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes (z. B. über die Gehegegröße und Bestandsdichte), Baurechts, Waffenrechts, Fleischhygienerechts oder des Tiertransportrechts zu beachten.
Aufgrund der Vielzahl der möglicherweise betroffenen Rechtsbereiche und variierenden Anforderungen je nach im Gehege gehaltener Tierart bzw. gehaltenen Tierarten verläuft jedes Genehmigungsverfahren individuell. Die konkreten Anforderungen im Einzelfall lassen sich daher auch am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
zwischen 30,00 Euro und 600,00 Euro
Ein Beratungsgespräch mit den beteiligten Sachgebieten (Jagdbehörde, Veterinäramt, Bauamt etc.) ist vor Antragsstellung im Einzelfall sinnvoll, um Grundsätzliches schon im Vorfeld zu besprechen und sich abzustimmen und dadurch das Verfahren zu beschleunigen. Dies trifft vor allem auf größere Vorhaben zu.
Auf jeden Fall aber ist eine Vorsprache bei Abgabe des Antrags aus eben diesen Gründen geboten.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Ansprechpartner
Herr Heilmeier
Telefon: 089 / 6221-2658
Fax: 089 / 6221 44-2658
Zimmer: B 3.18
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: HeilmeierW@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: jagdrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Wild, Wildgehege, Zoo, Zoologischer Garten, Wildpark, Tiergehegegenehmigung, Rehwild, Rotwild, Damwild, Schwarzwild, Voliere
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.03.2011 aktualisiert.