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Wildgehege ab einer Gesamtfläche von 10 ha beantragen

Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von 10ha sind genehmigungspflichtig.

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

Jagdrechtliche Voraussetzungen für eine Wildgehegegenehmigung sind u. a.:

  • Durch das Wildgehege darf der Lebensraum der Wildarten außerhalb desselben nicht in unangemessener Weise eingeschränkt werden.
  • Die Jagdausübung darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  • Das Wildgehege muss so gesichert sein, dass Tiere nicht entweichen können.

Daneben sind eine Fülle weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes (z. B. über die Gehegegröße und Bestandsdichte), Baurechts, Waffenrechts, Fleischhygienerechts oder des Tiertransportrechts zu beachten.

Aufgrund der Vielzahl der möglicherweise betroffenen Rechtsbereiche und variierenden Anforderungen je nach im Gehege gehaltener Tierart bzw.  gehaltenen Tierarten verläuft  jedes Genehmigungsverfahren individuell. Die konkreten Anforderungen im Einzelfall lassen sich daher auch am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan des Geheges
  • Bauzeichnung für die Zaunanlage und die sonstigen Gehegeeinrichtungen (z. B. Unterstände, Fangeinrichtungen, Tränkeeinrichtungen)
  • ggf. Nachweis über die Sachkunde als Gehegewildhalter
  • bei Haltung naturschutzrechtlich besonders geschützter Tierarten: ausgefüllte Anlage X - Anlagen zur Haltung naturschutzrechtlich besonders geschützter Tierarten

Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Im  Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Gesetzliche Grundlagen

  • Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
  • Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen und Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
  • Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, und Sikawild sowie von Muffelwild des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (BayStMLF)

Kosten

zwischen 30,00 Euro und 600,00 Euro

Kontaktinformationen

Ein Beratungsgespräch mit den beteiligten Sachgebieten (Jagdbehörde, Veterinäramt, Bauamt etc.) ist vor Antragsstellung im Einzelfall sinnvoll, um Grundsätzliches schon im Vorfeld zu besprechen und sich abzustimmen und dadurch das Verfahren zu beschleunigen. Dies trifft vor allem auf größere Vorhaben zu.

Auf jeden Fall aber ist eine Vorsprache bei Abgabe des Antrags aus eben diesen Gründen geboten.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Heilmeier

Telefon: 089 / 6221-2658
Fax: 089 / 6221 44-2658
Zimmer: B 3.18
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: HeilmeierW@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: jagdrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Wild, Wildgehege, Zoo, Zoologischer Garten, Wildpark, Tiergehegegenehmigung, Rehwild, Rotwild, Damwild, Schwarzwild, Voliere

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  17.03.2011  aktualisiert.


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