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Altlasten sanieren

Das Bundes-Bodenschutzgesetz verpflichtet vor allem den Verursacher einer Altlast sowie den Grundstückseigentümer, Altlasten sowie dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen, beispielsweise im Grundwasser, so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen entstehen. Kommen die Verpflichteten ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht nach, so kann das Landratsamt die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

Eine Altlast, die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorrufen kann, liegt vor bei

  1. stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstigen Grundstücken, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen, z. B. ehemalige Kiesgruben, die mit Abfällen verfüllt wurden)
  2. Grundstücken mit stillgelegten Anlagen und sonstigen Grundstücken, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte, z. B. ehemalige Gewerbebetriebe, in denen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen wurde)

Wenn für ein Grundstück ein Altlastenverdacht besteht oder das Vorliegen einer Altlast bereits nachgewiesen ist, wird es in einem Altlastenkataster erfasst. Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt das Landratsamt München. Die Anfrage ist schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an das Landratsamt zu richten. Dabei müssen Flurnummer und Gemarkung des betroffenen Grundstücks angegeben werden (die Postanschrift genügt nicht). Ist der Anfragende nicht Eigentümer des Grundstücks, so ist eine schriftliche Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers vorzulegen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  • Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)

Kosten

Die Auskunft aus dem Altlastenkataster erfolgt kostenlos.

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Kontakt

Allgemein

Ansprechpartner
Herr Brandtner

Telefon: 089 / 6221-2625
Fax: 089 / 6221 44-2625
Zimmer: F 2.35
Fachbereich: 6.1
E-Mail: BrandtnerM@lra-m.bayern.de

Auskünfte aus dem Altlastenkataster

Ansprechpartnerin
Frau Grund

Telefon: 089 / 6221-2643
Fax: 089 / 6221 44-2643
Zimmer: F 2.42
Fachbereich: 6.1
E-Mail: GrundM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Bodenverunreinigung, Bodenschutz, Bodensanierung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  10.08.2011  aktualisiert.


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