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Baumbestandspläne und Freiflächengestaltungspläne im Baugenehmigungsverfahren

Zu jedem Bauantrag, der im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) (sogenannte Sonderbauten) geprüft wird, sind ein Freiflächengestaltungsplan und ein Baumbestandsplan in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Bei Bauanträgen, die im vereinfachten Verfahren zu prüfen sind, müssen unten folgenden Voraussetzungen Pläne eingereicht werden:

  • im Geltungsbereich von Bebauungsplänen mit grünplanerischen Festsetzungen
  • im Geltungsbereich von Ortsgestaltungssatzungen mit grünplanerischen Festsetzungen
  • bei Baumschutzverordnungen (eine Kurzübersicht der geltenden Baumschutzverordnungen finden Sie unterhalb bei „Formulare und Merkblätter“)
  • bei Außenbereichsvorhaben

Wenn es nicht zu unübersichtlich wird, können der vorhandene Baumbestand und die neue Freiflächengestaltung in einem Plan dargestellt werden. Beides kann auch im Eingabeplan, Planteil "Erdgeschoß-Grundriss", eintragen werden. Aus bearbeitungstechnischen Gründen ist dies aber oft nicht ratsam.

Bei der Bearbeitung des Bauantrages wird von den Mitarbeitern der Grünordnung geprüft:

  • Hat der Bauausschuss/Gemeinde- bzw. Stadtrat in seiner Stellungnahme zum Bauantrag Forderungen hinsichtlich der Erhaltung von Bäumen oder der Neupflanzung formuliert; gibt es Forderungen zu den befestigten Flächen (z.B. wasserdurchlässig, größere Flächen durch Pflanzinseln gliedern usw.)?
  • Hat die Bautechnik oder Bauverwaltung Forderungen hinsichtlich der Freiflächengestaltung gestellt?
  • Sind Festsetzungen eines Bebauungsplanes (im Planteil und im Textteil), einer Gestaltungssatzung oder einer Baumschutzverordnung zu berücksichtigen? Wenn ja, so muss der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan auf Übereinstimmung mit den eben genannten Festsetzungen und Anforderungen überprüft werden.
  • Sind weitere rechtliche Vorgaben zu beachten, z.B. Bayerische Bauordnung, Nachbarrecht?
  • Ist ein Kinderspielplatz (bei mehr als 3 Wohneinheiten) geplant, in welcher Größe und Ausstattung? (Wenn der Spielplatz nicht in einem Bebauungsplan gefordert wird, ist in der Regel der Bauherr bzw. sein Vertreter für die Errichtung eines Spielplatzes selbst verantwortlich.)
  • Kann bei dem geplanten Bauvorhaben der vorhandene Baumbestand, wie geplant, erhalten werden? Bei dieser Prüfung werden die Vorgaben der RAS-LP 4 "Richtlinien für Anlagen von Straßen, Teil Landschaftspflege Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsflächen und Tieren bei Baumaßnahmen" sowie der DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" zu Grunde gelegt.
  • Wird die Standsicherheit der vorhandenen Bäume beeinträchtigt oder gar gefährdet?
  • Kann die Standsicherheit der vorhandenen Bäume durch eine Verschiebung des Baukörpers gewährleistet bzw. verbessert werden?
  • Welche besonderen Schutzmaßnahmen (z.B. Verbau, Wurzelvorhang, Schutzzaun, Schutzbereich, Wurzelbrücke u.d.g.) sind zu erfüllen, damit der vorhandene Baumbestand auf Dauer erhalten werden kann. Diese werden als Auflage in die Pläne einrevidiert. Damit die Pläne ohne große Zeitverzögerung bearbeitet werden können, ist es wichtig, dass die Angaben über den vorhandenen Baumbestand möglichst genau und vollständig sind. Dies erspart Ortseinsicht und damit Bearbeitungszeit.
  • Ist die geplante Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern ausreichend?
  • Sind die Baum- und Straucharten, Pflanzgrößen und die Pflanzdichte angegeben?
  • Sind alle befestigten Flächen angegeben, z.B. Garagenzufahrt, Stellplätze, Terrasse?
  • Sind die Belagsarten der befestigten Flächen (z.B. wasserdurchlässig) angegeben?

Darüber hinaus ist es sinnvoll, im Plan auch noch vorhandene Bäume und größere Sträucher einzutragen, die nicht unter eine Baumschutzverordnung fallen oder durch eine Festsetzung im Bebauungsplan als zu erhaltend festgeschrieben sind. Diese Pflanzen müssen vom Bauherrn selbst freiwillig geschützt werden, da für die Beauflagung von Schutzmaßnahmen die Rechtsgrundlage fehlt. Unter Umständen können dadurch Ersatzpflanzungen entfallen. Natürlich kann der Bauherr über eine rechtliche Festsetzung hinaus mehr Bäume und Sträucher pflanzen.

Die revidierten Pläne fließen zusammen mit den Auflagen und der Stellungnahme in die Baugenehmigung mit ein.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Endriß

Telefon: 089 / 6221-2510
Fax: 089 / 6221 44-2510
Zimmer: F 0.01
Fachbereich: 8.2
E-Mail: EndrissB@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Puppe

Telefon: 089 / 6221-2518
Fax: 089 / 6221 44-2518
Zimmer: F 0.01
Fachbereich: 8.2
E-Mail: PuppeD@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 8.2 - Tiefbau, kommunale Abfallwirtschaft und Grünordnung
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2734
E-Mail: gruenordnung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Grünordnung, Außenanlagen, Freiflächengestaltung, Freiflächengestaltungsplan, Kreisfachberater, Baugenehmigung, Baubeginn, Nutzungsaufnahme, Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes Verfahren, Aufnahme der Nutzung, Baumpflege, Gartengestaltungsplan, Baumbestandsplan, Außenanlagen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.11.2011  aktualisiert.


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