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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Die in der Baugenehmigung beauflagten Maßnahmen werden auch auf deren Einhaltung überprüft (Schutz von vorhandenem Baumbestand sowie Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern und Art/Umfang der befestigten Flächen).
Die Auflagen zum Baumschutz erfolgen auf die Forderungen der RAS-LP 4 "Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsflächen und Tieren bei Baumaßnahmen", sowie auf die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen".
Aus zeitlichen Gründen kann die Überprüfung nur stichprobenartig ausfallen.
1. Die Einhaltung der Baumschutzmaßnahmen
Ein Informationsblatt zum Baumschutz auf Baustellen finden Sie unter "Formulare und Merkblätter".
2. Die Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern gemäß dem genehmigten Freiflächengestaltungsplan
3. Wurde ein Kinderspielplatz errichtet (bei mehr als 3 Wohneinheiten ist dieser Pflicht)?
4. Wurden die befestigten Flächen (z.B. Garagenzufahrt, Stellplätze u.a.) mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt?
Werden bei dieser Überprüfung Mängel festgestellt, so wird der Bauherr gleich darauf angesprochen oder er wird von der Bauverwaltung schriftlich dazu aufgefordert, diese Mängel bis zu einer bestimmten Frist zu beheben. Reagiert der Bauherr nicht, und werden die Mängel nicht beseitigt, so kann die Beseitigung der Mängel (z.B. Pflanzung weiterer Bäume und Sträucher) angeordnet werden und es kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Dieses Zwangsgeld erhöht sich mit jeder neuen Fristsetzung und entbindet keinesfalls von der Mängelbeseitigung.
Ansprechpartnerin
Frau Endriß
Telefon: 089 / 6221-2510
Fax: 089 / 6221 44-2510
Zimmer: F 0.01
Fachbereich: 8.2
E-Mail: EndrissB@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Puppe
Telefon: 089 / 6221-2518
Fax: 089 / 6221 44-2518
Zimmer: F 0.01
Fachbereich: 8.2
E-Mail: PuppeD@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 8.2 - Tiefbau, kommunale Abfallwirtschaft und Grünordnung
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2734
E-Mail: gruenordnung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 8.2 - Grünordnung
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Grünordnung, Außenanlagen, Freiflächengestaltung, Kreisfachberater, Baumschutz
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.11.2011 aktualisiert.