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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Einen Bebauungs- und Grünordnungsplan stellt die Gemeinde dann auf, wenn sie beispielsweise ein Neubaugebiet plant. Das Baugesetzbuch bietet den rechtlichen Rahmen für das Verfahren. Im Bauleitplanverfahren nehmen die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung Stellung zu den grünordnerischen Belangen.
Die Bürger sollen rechtzeitig über das Verfahren informiert werden und haben in der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplanverfahren zu äußern. Außer den baulichen Festsetzungen wie beispielsweise der Art und Maß der baulichen Nutzung enthält der Bebauungsplan auch grünordnerische Festsetzungen und Hinweise.
So kann beispielsweise ein alter vorhandener Baumbestand in einem Bebauungsplan geschützt werden. Für den Bürger, der in einen Neubau einzieht, enthält der Bebauungsplan Vorschriften und Anregungen für die Umsetzung der Gartenanlage. Beispielsweise findet er Pflanzlisten für Bäume und Sträucher oder Angaben über die Pflanzdichte im Bebauungsplan. Darüber hinaus gibt es auch oft Regelungen für den Versiegelungsgrad von Flächen oder die Gestaltung der Zäune. Den rechtskräftigen Bebauungsplan kann jeder Bürger in der Gemeinde einsehen.
Die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung haben zwei wesentliche Aufgaben in der Bauleitplanung:
Die grünordnerischen Belange sind im Wesentlichen:
Landschaftsarchitekten und Architekten haben auch die Möglichkeit, die grünordnerischen Festsetzungen vorher mit den Kreisfachberatern für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung abzustimmen.
Wie sieht ein qualifizierter Bebauungsplan mit Grünflächen aus?
Ansprechpartnerin
Frau Puppe
Telefon: 089 / 6221-2518
Fax: 089 / 6221 44-2518
Zimmer: F 0.01
Fachbereich: 8.2
E-Mail: PuppeD@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 8.2 - Tiefbau, kommunale Abfallwirtschaft und Grünordnung
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2734
E-Mail: gruenordnung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 8.2 - Grünordnung
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Bebauungsplan, Grünordnung, Außenanlagen, Freiflächengestaltung, Kreisfachberater, Grünordnungsplan, Grünplan
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.11.2011 aktualisiert.