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Grünordnerische Belange bei Bebauungsplänen im Rahmen der Bauleitplanung

Einen Bebauungs- und Grünordnungsplan stellt die Gemeinde dann auf, wenn sie beispielsweise ein Neubaugebiet plant. Das Baugesetzbuch bietet den rechtlichen Rahmen für das Verfahren. Im Bauleitplanverfahren nehmen die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung Stellung zu den grünordnerischen Belangen.

Die Bürger sollen rechtzeitig über das Verfahren informiert werden und haben in der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplanverfahren zu äußern. Außer den baulichen Festsetzungen wie beispielsweise der Art und Maß der baulichen Nutzung enthält der Bebauungsplan auch grünordnerische Festsetzungen und Hinweise.

So kann beispielsweise ein alter vorhandener Baumbestand in einem Bebauungsplan geschützt werden. Für den Bürger, der in einen Neubau einzieht, enthält der Bebauungsplan Vorschriften und Anregungen für die Umsetzung der Gartenanlage. Beispielsweise findet er Pflanzlisten für Bäume und Sträucher oder Angaben über die Pflanzdichte im Bebauungsplan. Darüber hinaus gibt es auch oft Regelungen für den Versiegelungsgrad von Flächen oder die Gestaltung der Zäune. Den rechtskräftigen Bebauungsplan kann jeder Bürger in der Gemeinde einsehen.

Die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung haben zwei wesentliche Aufgaben in der Bauleitplanung:

  • sie nehmen Stellung zu den grünordnerischen Belangen in den Bebauungs- und Grünordnungsplänen
  • sie beraten die Landkreisbürger bei der Umsetzung von grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen

Die grünordnerischen Belange sind im Wesentlichen:

  • schützenswerter Baum- und Strauchbestand inkl. Festsetzungen zu dessen Schutz bei Baumaßnahmen (gemäß DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen)
  • Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern inkl. Pflanzlisten, Pflanzgrößen und Pflanzdichte
  • Durchgrünung von Parkplatzflächen
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Ortsrandeingrünung aus heimischen Gehölzen
  • Spielplätze gemäß DIN 18034 - Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb,
    wasserdurchlässige Beläge bei Zufahrten, Stellplätze und Lagerflächen

Landschaftsarchitekten und Architekten haben auch die Möglichkeit, die grünordnerischen Festsetzungen vorher mit den Kreisfachberatern für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung abzustimmen.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Puppe

Telefon: 089 / 6221-2518
Fax: 089 / 6221 44-2518
Zimmer: F 0.01
Fachbereich: 8.2
E-Mail: PuppeD@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 8.2 - Tiefbau, kommunale Abfallwirtschaft und Grünordnung
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2734
E-Mail: gruenordnung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Bebauungsplan, Grünordnung, Außenanlagen, Freiflächengestaltung, Kreisfachberater, Grünordnungsplan, Grünplan

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.11.2011  aktualisiert.


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