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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.

Wenn Sie im Besitz eines besonders geschützten Wirbeltieres sind, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.
Zu der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen "Bestandsanzeige von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten" müssen Original-Dokumente für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft eingereicht werden (z.B. EG- oder CITES-Bescheinigungen, Quittungen, Rechnungen, Verträge).
Original-Dokumente für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft (z.B. EG- oder CITES-Bescheinigungen, Quittungen, Rechnungen, Verträge u.s.w.)
§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Es entstehen keine Kosten.
Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.
schachbrettartiges Raster mit 1 x 1 cm
Ein- und Ausfuhr von Exemplaren geschützter Arten - Jagdtrophäen - Arten, die in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgelistet sind
Recherche
Ansprechpartner
Herr Nagel
Telefon: 089 / 6221-2590
Fax: 089 / 6221 44-2590
Zimmer: F 2.22
Fachbereich: 6.3
E-Mail: NagelD@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.3 - Naturschutz, Forstrecht und Landwirtschaftsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2215
E-Mail: naturschutz@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.3
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Artenschutz, besonders geschützte Arten, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz, geschützte Tierarten, Bestandsanzeige, Tierschutz
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.10.2011 aktualisiert.