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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Wenn Sie einen Brunnen zur Förderung von Grundwasser für das Gartengießen errichten wollen, müssen Sie dies mindestens 1 Monat vor Ausführung beim Landratsamt München anzeigen.
Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Frau Helwig, Tel. 089 21233-2622.
Neben der Anzeige beim Landratsamt München ist meist auch eine Befreiung vom Benutzungszwang der zentralen Wasserversorgung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Wasserversorgungsträger (Gemeinde oder Zweckverband).
Die erforderlichen Unterlagen sind aus den Anzeigeformularen ersichtlich.
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Es entstehen keine Kosten.
Es ist keine Vorsprache im Landratsamt München erforderlich.
gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ansprechpartnerin
Frau Bilogrivic
Telefon: 089 / 6221-2237
Fax: 089 / 6221 44-2237
Zimmer: F 2.24
Fachbereich: 6
E-Mail: BilogrivicM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2215
E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Brunnen, Gartenbrunnen, Trinkwasserbrunnen, Brauchwasserbrunnen, Bohranzeige
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.10.2011 aktualisiert.