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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Wenn Sie eine Anlage in, an, über oder unter Gewässern erster oder zweiter Ordnung errichten, wesentlich ändern oder stilllegen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung.
Genehmigungspflichtig sind Anlagen, die weniger als sechzig Meter von der Uferlinie entfernt sind oder die die Unterhaltung oder den Ausbau beeinträchtigen können.
Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind die Isar, die Würm, der Würmkanal, die Goldach und der Schwebelbach.
Weiterhin sind Anlagen an festgesetzten Gewässern dritter Ordnung, wie z.B. Hachinger Bach, Isarkanal, Schleißheimer Kanal, Seebach samt Gleißenbach, Garchinger Mühlbach, Schörgenbach-Nudelgraben und der Abfanggraben bei Aschheim genehmigungspflichtig.
Anlagen sind insbesondere:
Ist für diese Anlage eine Baugenehmigung oder eine bauaufsichtliche Zustimmung erforderlich, so entfällt diese Genehmigung.
Bitte stellen Sie den Antrag formlos, aber schriftlich.
Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihr Ansprechpartner ist Herr Lehner, Tel. 089 / 21233-2620.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich grundsätzlich nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). Die nachfolgende Aufzählung stellt eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten regelmäßig vorzulegenden Unterlagen dar.
Die Unterlagen sind mindestens in 4-facher Ausfertigung einzureichen. Der Umfang der Unterlagen ist je nach Größe und Auswirkungen der Maßnahmen abhängig vom Einzelfall. Eine vorherige Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt München wird empfohlen.
§ 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 20 Bayer. Wassergesetz (BayWG)
Bauliche Anlage: 2 bzw. 5 Promille der Baukosten, mindestens 50,00 Euro bzw. 100,00 Euro.
andere Anlage: 50,00 Euro bis 4.000,00 Euro.
Kostenfrei, soweit die Genehmigung unmittelbar und ausschließlich Zwecken des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinn des Art. 1 Bayer. Naturschutzgesetz dient.
Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Ansprechpartner
Herr Lenz
Telefon: 089 / 6221-2634
Fax: 089 / 6221 44-2634
Zimmer: F 2.31
Fachbereich: 6.2
E-Mail: LenzD@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2215
E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gewässer, Bach, Bauen am Gewässer, See, Fluss, Wasser
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.01.2012 aktualisiert.