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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Derzeit sind die Gebiete entlang der Isar, der Würm und des Hachinger Baches im gesamten Landkreis München vorläufig gesichert.
Ob sich Ihr Grundstück in einem vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet befindet, können Sie im "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete" (IÜG) überprüfen. Weitere Informationen zum IÜG können Sie auch dem Faltblatt "Hochwasserrisiko frühzeitig erkennen - Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete" entnehmen. Das Faltblatt kann über den Web-Shop des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit heruntergeladen und kostenlos als gedruckte Fassung bestellt werden (Links siehe unten).
In vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist insbesondere
grundsätzlich untersagt.
Die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage kann genehmigt werden, wenn im Einzelfall das Vorhaben
oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können.
Sonstige Maßnahmen können zugelassen werden, wenn
oder die nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen werden können.
Ist für ein Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich, so wird die erforderliche Gestattung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet i. d. R. im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Sollte dies im Einzelfall nicht erfolgen bzw. ist keine Baugenehmigung erforderlich, so stellen Sie formlos, aber schriftlich einen eigenen Antrag bei der Unteren Wasserrechtsbehörde.
Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihr Ansprechpartner ist Herr Lehner, Tel. 089 / 21233-2620.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich grundsätzlich nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). Die nachfolgende Aufzählung stellt eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten regelmäßig vorzulegenden Unterlagen dar.
Die Unterlagen sind mindestens in 4-facher Ausfertigung einzureichen. Der Umfang der Unterlagen ist je nach Größe und Auswirkungen der Maßnahmen abhängig vom Einzelfall. Eine vorherige Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt München und dem Landratsamt München wird empfohlen.
§ 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Bauliche Anlagen: bis zu 6 Promille der Baukosten, mindestens 100,00 Euro
Sonstige Maßnahmen: 50,00 bis 4.000,00 Euro.
Kostenfrei, soweit die Genehmigung unmittelbar und ausschließlich Zwecken des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinn des Art. 1 des Bayer. Naturschutzgesetzes dient.
Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Ansprechpartner
Herr Lenz
Telefon: 089 / 6221-2634
Fax: 089 / 6221 44-2634
Zimmer: F 2.31
Fachbereich: 6.2
E-Mail: LenzD@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2215
E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.01.2012 aktualisiert.