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Gewässer herstellen oder umgestalten

Wenn Sie ein Gewässer oder seine Ufer herstellen, wesentlich umgestalten oder beseitigen, benötigen Sie eine Planfeststellung.

Unter einem Gewässer versteht man einen See, Fluss oder Bach. Im Einzelfall ist vorher mit dem Landratsamt zu klären, ob es sich um ein Gewässer handelt bzw. ob die Umgestaltung wesentlich ist.

Beispiele sind:

  • Anlegen eines Fischteiches 
  • dauerhafte Herstellung eines Sees nach einem Kiesabbau 
  • Ändern eines Bachverlaufs 
  • Verrohrung eines Baches

Bitte stellen Sie den Antrag formlos, aber schriftlich.

Zunächst findet eine Vorprüfung des Einzelfalls statt, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich ist. Bei kleineren Vorhaben ohne Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann eine Plangenehmigung erteilt werden. Ansonsten beinhaltet das Planfeststellungsverfahren möglicherweise auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihr Ansprechpartner ist Herr Lehner, Tel. 089 / 21233-2620.

Erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen richten sich grundsätzlich nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). Die nachfolgende Aufzählung stellt eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten regelmäßig vorzulegenden Unterlagen dar.

  • Übersichtslageplan M = 1 : 25.000 mit Standortkennzeichnung (z.B. Kopie aus der topografischen Karte)
  • Lageplan M = 1 : 5.000 oder M = 1 : 1.000 (amtl. Flurkarte) mit gut lesbaren Flurnummern und Kennzeichnung des Vorhabens
  • Freiflächengestaltungsplan M = 1 : 200 oder größer
  • Querschnitt/Längsschnitt in angemessenem Maßstab; Bemaßung und Angabe von Höhenkoten (Gewässersohle, Wasserspiegel, Ufer)
  • evtl. Bauzeichnungen der Bauwerke und wichtigen Bauteile in Grundrissen und Schnitten im Maßstab 1:100 oder größer mit Bemaßung und Höhenkoten
  • Erläuterungsbericht zum Vorhaben
    • Vorhabensträger, Zweck des Vorhabens, bestehende Verhältnisse (Wasserstände, Abflussgeschehen, Wasserbeschaffenheit, Gewässerbenutzungen etc.)
    • Lage des Vorhabens
    • Art und Umfang des Vorhabens
    • Auswirkungen des Vorhabens (Abflussgeschehen, Gewässerbett, Uferstreifen etc.)
    • Rechtsverhältnisse (Unterhaltungspflicht etc.)
    • Baukosten
  • Bemessung und evtl. Vorlage eines hydraulischen Nachweises
    • wasserwirtschaftliche Grundlagen der Berechnungen
    • kritische Schubspannungen und Fließgeschwindigkeiten in Ausbauquerschnitten
    • hydrologische Auswirkungen des Vorhabens (Hochwasserabfluss, Hochwasserrückhalteraum, Abflussgeschehen)

Die Unterlagen sind mindestens in 4-facher Ausfertigung einzureichen.

Hinweis:
Hochwasserschutzplanungen sind mit einem Klimazuschlag von 15% auf ein HQ100 zu bemessen.

Gesetzliche Grundlagen

§ 67 f. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 

Kosten

Planfeststellung:

  • für See nach Kiesabbau: abhängig von der Menge des verwertbaren Abbaugutes 
  • für Fischteiche: abhängig von der Größe der Wasserfläche 
  • für sonstige Zwecke: 5 Promille der Investitionskosten, mindestens 100,00 Euro

Erhöhung um 40 %, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird

Plangenehmigung: 
75 % der jeweiligen Gebühr

Kontaktinformationen

Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Lenz

Telefon: 089 / 6221-2634
Fax: 089 / 6221 44-2634
Zimmer: F 2.31
Fachbereich: 6.2
E-Mail: LenzD@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2215
E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gewässer, Bach, See, Fluss, Wasser, Gewässerausbau, Gewässerherstellung, Verrohrung, Teiche, Fischteiche

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  03.01.2012  aktualisiert.


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