Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Wenn Sie ein Gewässer oder seine Ufer herstellen, wesentlich umgestalten oder beseitigen, benötigen Sie eine Planfeststellung.
Unter einem Gewässer versteht man einen See, Fluss oder Bach. Im Einzelfall ist vorher mit dem Landratsamt zu klären, ob es sich um ein Gewässer handelt bzw. ob die Umgestaltung wesentlich ist.
Beispiele sind:
Bitte stellen Sie den Antrag formlos, aber schriftlich.
Zunächst findet eine Vorprüfung des Einzelfalls statt, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich ist. Bei kleineren Vorhaben ohne Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann eine Plangenehmigung erteilt werden. Ansonsten beinhaltet das Planfeststellungsverfahren möglicherweise auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihr Ansprechpartner ist Herr Lehner, Tel. 089 / 21233-2620.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich grundsätzlich nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). Die nachfolgende Aufzählung stellt eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten regelmäßig vorzulegenden Unterlagen dar.
Die Unterlagen sind mindestens in 4-facher Ausfertigung einzureichen.
Hinweis:
Hochwasserschutzplanungen sind mit einem Klimazuschlag von 15% auf ein HQ100 zu bemessen.
§ 67 f. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Planfeststellung:
Erhöhung um 40 %, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird
Plangenehmigung:
75 % der jeweiligen Gebühr
Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Ansprechpartner
Herr Lenz
Telefon: 089 / 6221-2634
Fax: 089 / 6221 44-2634
Zimmer: F 2.31
Fachbereich: 6.2
E-Mail: LenzD@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2215
E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gewässer, Bach, See, Fluss, Wasser, Gewässerausbau, Gewässerherstellung, Verrohrung, Teiche, Fischteiche
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.01.2012 aktualisiert.