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Wassersport, Tauchen, Modellboote

Seen oder Flüsse dürfen im Rahmen des Gemeingebrauchs ohne wasserrechtliche Erlaubnis benutzt werden, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist. Zusätzliche Einschränkungen sind, dass Sie außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen bleiben müssen und dass Sie fremde Grundstücke nicht rechtswidrig benutzen dürfen.

Zur diesen erlaubnisfreien Benutzungen gehören z. B. das Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, der Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft. Der Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist in bestimmten Gebieten nicht zulässig.

Für verschiedene Erholungsseen im Landkreis München gibt es Verordnungen, die den Umfang des Gemeingebrauchs für den jeweiligen See regeln.

Tauchen ist in den Gewässern des Landkreises München generell verboten. Wassersportveranstaltungen sind in jedem Fall anzeigepflichtig. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei den unten genannten Ansprechpartnern nach.

Wenn Sie im Landkreis München mit einem Motorboot fahren wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Da es jedoch keine geeigneten Gewässer gibt, kann die Genehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Dies sind insbesondere Übungsfahrten der Feuerwehren und Organisationen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Art. 18 und Art. 28 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • § 3 und §§ 51 und 52 Schifffahrtsordnung (SchO)

Kontaktinformationen

Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Lenz

Telefon: 089 / 6221-2634
Fax: 089 / 6221 44-2634
Zimmer: F 2.31
Fachbereich: 6.2
E-Mail: LenzD@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2215
E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Badegewässer, Deininger Weiher, Erholungsseen, Feringasee, Unterschleißheimer See, Badeseen, Unterföhringer See, Heimstettener See, Seen, Gewässerbenutzung, Baden, Wassersport, Kanu, Tauchen, Boot

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


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