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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen mit wassergefährdenden Stoffen bzw. Teile dieser Anlage und ihre technischen Schutzvorkehrungen benötigt der Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen eine Eignungsfeststellung.
Der Betreiber der Anlage kann den Antrag formlos, aber schriftlich stellen.
Diese Anlagen oder Teile von ihnen sowie ihre technischen Schutzvorkehrungen bedürfen keiner Eignungsfeststellung, wenn
Eine Eignungsfeststellung entfällt bei Vorliegen einer anderen Zulassung, z.B. CE-Zeichen oder Ü-Zeichen.
Sachverständigengutachen zum Nachweis der Eignung
Bitte stimmen Sie weitere Unterlagen im Einzelfall mit dem Landratsamt ab.
§ 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
nichtgewerbliche Anlagen: 50,00 Euro bis 500,00 Euro
gewerbliche Anlagen: 50,00 Euro bis 2.500,00 Euro
Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ansprechpartnerin
Frau Steer
Telefon: 089 / 6221-2620
Fax: 089 / 6221 44-2620
Zimmer: F 2.27
Fachbereich: 6.2
E-Mail: SteerG@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2215
E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Wassergefährdende Stoffe, Eignungsfeststellung, Lagerbehälter, Öltank, Lageranlage, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Heizöllagerung, Lagerung wassergefährdender Stoffe, Bauartzulassung, Fassadenreinigung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.10.2011 aktualisiert.