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Heizöllagerung anzeigen

Wenn Sie privat Heizöl in einem Tank lagern, müssen Sie dies anzeigen. Dies gilt sowohl für oberirdische Tanks (dazu zählen auch die Tanks im Keller) als auch für einen unterirdischen, d.h. im Boden vergrabenen Tank.

Für die Anzeige benötigen Sie das Formular "Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen". Ist die Heizöllagerung in einem Bauantrag mit angegeben, so gilt sie als angezeigt.

Unterirdische Behälter müssen Sie alle 5 Jahre von einem privaten Sachverständigen prüfen lassen. In Wasserschutzgebieten ist dies alle 2 1/2 Jahre vorgeschrieben. Oberirdische Behälter sind ab einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 l prüfpflichtig, in Wasserschutzgebieten bereits bei mehr als 1.000 l.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich erforderliche Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.

Gesetzliche Grundlagen

§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Anlagenverordnung (VAwS)

Kosten

Anzeige: keine
Sachverständigenprüfung: erhebt der Sachverständige selbst

Kontaktinformationen

Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Scheibe

Telefon: 089 / 6221-2632
Fax: 089 / 6221 44-2632
Zimmer: F 2.30
Fachbereich: 6.2
E-Mail: ScheibeA@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2215
E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Wassergefährdende Stoffe, Lagerbehälter, Öltank, Lageranlage, Heizöllagerung, Heizöltank

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


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