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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Wenn Sie privat Heizöl in einem Tank lagern, müssen Sie dies anzeigen. Dies gilt sowohl für oberirdische Tanks (dazu zählen auch die Tanks im Keller) als auch für einen unterirdischen, d.h. im Boden vergrabenen Tank.
Für die Anzeige benötigen Sie das Formular "Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen". Ist die Heizöllagerung in einem Bauantrag mit angegeben, so gilt sie als angezeigt.
Unterirdische Behälter müssen Sie alle 5 Jahre von einem privaten Sachverständigen prüfen lassen. In Wasserschutzgebieten ist dies alle 2 1/2 Jahre vorgeschrieben. Oberirdische Behälter sind ab einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 l prüfpflichtig, in Wasserschutzgebieten bereits bei mehr als 1.000 l.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.
§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Anlagenverordnung (VAwS)
Anzeige: keine
Sachverständigenprüfung: erhebt der Sachverständige selbst
Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Ansprechpartnerin
Frau Scheibe
Telefon: 089 / 6221-2632
Fax: 089 / 6221 44-2632
Zimmer: F 2.30
Fachbereich: 6.2
E-Mail: ScheibeA@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221 - 2215
E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.2
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Wassergefährdende Stoffe, Lagerbehälter, Öltank, Lageranlage, Heizöllagerung, Heizöltank
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.10.2011 aktualisiert.