Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Belehrung für die Tätigkeit im Lebensmittelbereich

Seit der Gesetzes-Neuordnung im Januar 2001 entfallen die früheren Stuhl- und Lungenuntersuchungen komplett. Die Untersuchungen für das Gesundheitszeugnis wurden durch eine mündliche und schriftliche Belehrung ersetzt.

Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt die Erstbelehrung. Diese darf nur vom Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.

Die Folgebelehrungen müssen bei fortgesetzter Tätigkeit im Lebensmittelbereich jährlich vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden. Diese müssen schriftlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer dokumentiert werden. Die Bescheinigungen der Erst- und Folgebelehrungen sind am Arbeitsplatz aufzubewahren.

Die bis 2001 ausgestellten Gesundheitszeugnisse sind weiterhin gültig und ersetzen bei fortgesetzter Tätigkeit die Erstbelehrung. Es müssen jedoch die jährlichen Folgebelehrungen durchgeführt werden.

Bei allen Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person die Erklärung unterschreiben. Jugendliche unter 16 Jahren sollten in Begleitung der/des Erziehungsberechtigten kommen.

Für Ausländer kann es im Einzelfall, falls sie nur wenig Deutsch sprechen, für die mündliche Belehrung notwendig sein, das Gespräch in Anwesenheit einer Person, die übersetzen kann, oder eines Dolmetschers zu führen. Kosten für einen Dolmetscher können nicht übernommen werden.

  • Termine für Gruppenbelehrungen nur nach telefonischer Anmeldung:
    - jeden Montag um 15:00 Uhr
    - jeden Mittwoch um 10:00 Uhr
  • Termine für Einzelbelehrungen (z. B. mit Dolmetscher) werden nach telefonischer Anmeldung individuell zu den Öffnungszeiten vereinbart
  • Termine für Vereine und ehrenamtliche Helfer werden nach telefonischer Anmeldung individuell auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Reisepass

Gesetzliche Grundlagen

§§ 42/43 Infektionsschutzgesetz  (IfSG)

Kosten

  • Gruppen und Sammelbelehrungen je Belehrungspflichtigen:
    14,00 Euro
  • Einzelbelehrungen je Belehrungsplichtigen:
    28,00 Euro
  • Vereine und ehrenamtliche Helfer:
    Grundgebühr einmalig 12,50 Euro zuzüglich 2,50 Euro je Person

Kontaktinformationen

Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Kahl

Telefon: 089 / 6221-1113
Fax: 089 / 6221 44-1113
Zimmer: N-UG 12
Fachbereich: 4.1
E-Mail: KahlO@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 4.1 - Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung und Prävention
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gesundheitsamt, Gesundheitsbescheinigung, Gesundheitszeugnis, Infektionsschutz, Hygiene, Hygienebestimmungen, Lebensmittelbereich, Hygienebelehrungen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  16.05.2012  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.