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Wenn Ihr Arbeitgeber im
Landkreis München ansässig ist, führt das Landratsamt München die Belehrung durch.
Ist Ihr Arbeitgeber in der Stadt München ansässig (Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999)? Wenn JA, dann wenden Sie sich bitte direkt an das
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München, Tel. 089 / 233 96 300.
Seit der Gesetzes-Neuordnung im Januar 2001 entfallen die früheren Stuhl- und Lungenuntersuchungen komplett. Die Untersuchungen für das Gesundheitszeugnis wurden durch eine mündliche und schriftliche Belehrung ersetzt.
Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt die Erstbelehrung. Diese darf nur vom Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.
Die Folgebelehrungen müssen bei fortgesetzter Tätigkeit im Lebensmittelbereich jährlich vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden. Diese müssen schriftlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer dokumentiert werden. Die Bescheinigungen der Erst- und Folgebelehrungen sind am Arbeitsplatz aufzubewahren.
Die bis 2001 ausgestellten Gesundheitszeugnisse sind weiterhin gültig und ersetzen bei fortgesetzter Tätigkeit die Erstbelehrung. Es müssen jedoch die jährlichen Folgebelehrungen durchgeführt werden.
Bei allen Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person die Erklärung unterschreiben. Jugendliche unter 16 Jahren sollten in Begleitung der/des Erziehungsberechtigten kommen.
Für Ausländer kann es im Einzelfall, falls sie nur wenig Deutsch sprechen, für die mündliche Belehrung notwendig sein, das Gespräch in Anwesenheit einer Person, die übersetzen kann, oder eines Dolmetschers zu führen. Kosten für einen Dolmetscher können nicht übernommen werden.
Personalausweis, Reisepass
§§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.
Regelungen und Begriffe
Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote; Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Ansprechpartner
Herr Kahl
Telefon: 089 / 6221-1113
Fax: 089 / 6221 44-1113
Zimmer: N-UG 12
Fachbereich: 4.1
E-Mail: KahlO@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 4.1 - Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung und Prävention
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gesundheitsamt, Gesundheitsbescheinigung, Gesundheitszeugnis, Infektionsschutz, Hygiene, Hygienebestimmungen, Lebensmittelbereich, Hygienebelehrungen
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 16.05.2012 aktualisiert.