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Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. Auf der Seite
Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf. Es reicht von der herkömmlichen Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrieanlagen.
Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Hinweis:
Im Falle einer Antragstellung wird über Ihre Person eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie eine Stellungnahme der Polizeibehörden eingeholt.
Zusätzlich bei juristischen Personen:
zwischen 100,00 Euro und 1250,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühr
ca. 4 - 6 Wochen
Den Antrag müssen Sie bei uns persönlich abgeben. Es ist erforderlich, sich dabei durch Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
nach § 34 a GewO
nach § 9 Abs. 3 Bewachungsverordnung
Bayerischer Behördenwegweiser
Ansprechpartner
Herr Fischer
Telefon: 089 / 6221-2659
Fax: 089 / 6221 44-2659
Zimmer: A 1.24
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: FischerF@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sicherheit, Sicherheitsdienst, Security, Bewachungsgewerbe, Bodyguard, Bewacher, Kaufhausdetektiv, Wachdienst, Personenschutz, Objektschutz, Bewachererlaubnis, Wachperson, Bewachungspersonal, Bewachungskonzession
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2011 aktualisiert.