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Bewachungserlaubnis beantragen

Zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen benötigen Sie eine Erlaubnis.

Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf. Es reicht von der herkömmlichen Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrieanlagen.

Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Hinweis:
Im Falle einer Antragstellung wird über Ihre Person eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie eine Stellungnahme der Polizeibehörden eingeholt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a Gewerbeordung (GewO)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    (bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)
  • Auskunft des Amtsgerichts über Einträge im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzregister
    (diese Auskunft erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht)
  • Entwurf der Dienstanweisung Ihres Bewachungsunternehmens
  • Entwurf des Dienstausweises Ihres Bewachungsunternehmens
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    (Aus dem Nachweis müssen hervorgehen: die versicherten Risiken und die jeweiligen Deckungssummen und ob für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden die Leistung der Versicherung begrenzt ist; wenn ja, auf welche Summe)
  • Unterrichtungsnachweis der IHK bzw. Prüfungszeugnis als geprüfte Werkschutzfachkraft/Werkschutzmeister/in oder Sachkundeprüfung nach § 5a Bewachungsverordnung der IHK bzw. den Nachweis gemäß § 17 oder § 5 der Bewachungsverordnung
  • Nachweis der Finanzmittel
    (dazu gehören auch Unterlagen, die die Aufwendungen belegen)

Zusätzlich bei juristischen Personen:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftervertrag und Firmensatzung, falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 34a Gewerbeordung (GewO)
  • Bewachungsverordung (BewachV)

Kosten

zwischen 100,00 Euro und 1250,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühr

Bearbeitungszeit und Fristen

ca. 4 - 6 Wochen

Kontaktinformationen

Den Antrag müssen Sie bei uns persönlich abgeben. Es ist erforderlich, sich dabei durch Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Fischer

Telefon: 089 / 6221-2659
Fax: 089 / 6221 44-2659
Zimmer: A 1.24
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: FischerF@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sicherheit, Sicherheitsdienst, Security, Bewachungsgewerbe, Bodyguard, Bewacher, Kaufhausdetektiv, Wachdienst, Personenschutz, Objektschutz, Bewachererlaubnis, Wachperson, Bewachungspersonal, Bewachungskonzession

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  31.01.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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