Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Erlaubnis für Privatkrankenanstalten beantragen

Wenn Sie eine Privatkranken- und Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Privatkrankenanstalten sind privat betriebene Einrichtungen, die der Durchführung einer stationären Krankenbehandlung dienen. Die Erlaubnis ist an eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person, an eine bestimmte Betriebsart und bestimmte Räume gebunden. Sollten sich der Betreiber oder die Betriebsart einer Privatkrankenanstalt ändern, ist eine neue Erlaubnis zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag (siehe unten)
  • Bauzeichnungen
  • katasteramtlicher Lageplan des Objekts
  • Belegungsübersicht mit laufender Nummerierung der Räume nach den Plänen
  • Kopien erteilter Baugenehmigungen/Änderungsbaugenehmigungen
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag, Satzung, Gesellschafterliste
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Geschäftsführer
  • Betriebsbeschreibung
  • Angabe der fachärztlichen Leitung und des Stellvertreters mit Approbations- und sonstigen Urkunden
  • Liste der beschäftigten Ärzte und deren Arbeitsverträge, Approbations- und ggf. Weiterbildungsurkunden
  • Liste des Pflegepersonals und deren Arbeitsverträge sowie Urkunden zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Bestätigung der Ärztekammer für die ärztlichen Leiter und Fachbereichsleiter sowie deren Stellvertreter, dass keine berufsgerichtlichen Verfahren eingeleitet oder Verurteilungen ausgesprochen sind
  • Dienstanweisung für die Ärzte und das Pflegepersonal
  • Hausordnung für die Einrichtung

Gesetzliche Grundlagen

§ 30 Gewerbeordnung (GewO)

Kosten

zwischen 500,00 Euro und 10.000,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühren

Bearbeitungszeit und Fristen

Bitte beachten Sie, dass die Dauer des Verfahrens von der Eingabe des Antrags bis zum Auslauf der Genehmigung erfahrungsgemäß bis zu 3 Monate dauern kann.

Kontaktinformationen

Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Lorenz

Telefon: 089 / 6221-2301
Fax: 089 / 6221 44-2301
Zimmer: A 1.28
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: LorenzC@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Krankenhaus, Privatentbindungsanstalt, Privatnervenklinik, Privatklinik, Ambulanter Pflegedienst, Konzession, Privatkrankenanstalt, § 30 Gewerbeordnung, Klinik, Praxisklinik

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  27.01.2011  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.