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Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Veranstaltungsorte im Landkreis München zuständig. Auf der Seite
Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Veranstaltungsort im Landkreis München liegt. Bei Veranstaltungsorten in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Eine Erlaubnis für die Zurschaustellung von Personen benötigen Sie für gewerbsmäßige Darbietungen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht, die das sexuelle, erotische oder Sensationsinteresse der Zuschauer ansprechen sollen (z. B. Striptease, Peepshows, Tabledance, Monströsitätenshow, Frauenschlammcatchen).
Erlaubnisfrei sind künstlerische, sportliche oder akrobatische Darstellungen (wie z. B. Rechenkünstler, Folkloregruppen, Zauberkünstler, Hypnotiseure, Box- und Ringkämpfer, Eisrevuen).
Diese Erlaubnis steht selbständig und unabhängig neben etwaigen anderen notwendigen Erlaubnissen oder Genehmigungen, wie z. B. Gaststättenerlaubnis oder Baugenehmigung.
§ 33a Gewerbeordnung (GewO)
zwischen 50,00 Euro und 2.000,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühren
Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.
Ansprechpartnerin
Frau Piro
Telefon: 089 / 6221-2512
Fax: 089 / 6221 44-2512
Zimmer: A 1.28
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: PiroN@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Schaustellung, Schausteller, Bühnenshow, Peep-Show, Table-dance, Striptease, Gogo-Girls, Veranstaltungsgenehmigung, Frauenschlammcatchen, Strip-Show
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.03.2012 aktualisiert.