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Erlaubnis zur Schaustellung von Personen beantragen

Eine Erlaubnis für die Zurschaustellung von Personen benötigen Sie für gewerbsmäßige Darbietungen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht, die das sexuelle, erotische oder Sensationsinteresse der Zuschauer ansprechen sollen (z. B. Striptease, Peepshows, Tabledance, Monströsitätenshow, Frauenschlammcatchen).

Erlaubnisfrei sind künstlerische, sportliche oder akrobatische Darstellungen (wie z. B. Rechenkünstler, Folkloregruppen, Zauberkünstler, Hypnotiseure, Box- und Ringkämpfer, Eisrevuen).

Diese Erlaubnis steht selbständig und unabhängig neben etwaigen anderen notwendigen Erlaubnissen oder Genehmigungen, wie z. B. Gaststättenerlaubnis oder Baugenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag, der die Art der beabsichtigten Darbietungen sowie die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten konkret benennt
  • Unterlagen zum Objekt (Grundrisszeichnung aller Betriebsräume)
  • Führungszeugnis
    (bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
    (bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)

Gesetzliche Grundlagen

§ 33a Gewerbeordnung (GewO)

Kosten

zwischen 50,00 Euro und 2.000,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühren

Kontaktinformationen

Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Piro

Telefon: 089 / 6221-2512
Fax: 089 / 6221 44-2512
Zimmer: A 1.28
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: PiroN@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Schaustellung, Schausteller, Bühnenshow, Peep-Show, Table-dance, Striptease, Gogo-Girls, Veranstaltungsgenehmigung, Frauenschlammcatchen, Strip-Show

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  19.03.2012  aktualisiert.


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