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Ärzte, Tierärzte und Apotheker gehören zu den Heilberufen.
Darüber hinaus werden Krankenpfleger, Altenpfleger, Hebammen, Masseure etc. als Medizinalberufe bezeichnet und als Heilhilfsberufe klassifiziert.
Um die medizinische Tätigkeit des Heilpraktikers auszuüben, muss man eine amtsärztliche Prüfung gemäß Heilpraktikergesetz (HeilprG) ablegen. Der Beruf bedarf keiner Ausbildung, aber ist mit gesetzlich festgelegten Einschränkungen versehen.
In nachfolgendem PDF finden Sie den Lösungsschlüssel der Heilpraktikerüberprüfungen vom vom 21. März 2012: