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Ambulante krankenpflegerische Tätigkeit anmelden

Wenn Sie im Landkreis München gegen Entgelt eine krankenpflegerische Tätigkeit erbringen oder anbieten, müssen Sie dies anmelden. Geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre Anschrift und gegebenenfalls Name und Anschrift der Einrichtung an.

Erforderliche Unterlagen

  • Original der beglaubigten Kopie der Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen einer Heilberufsbezeichnung oder
  • Beschreibung der beruflichen Ausbildung
  • Original oder beglaubigte Kopie Führungszeugnis
    (nicht älter als 3 Monate)
  • Original oder beglaubigte Kopie ärztliches Zeugnis
    (nicht älter als 3 Monate)

Gesetzliche Grundlagen

Art. 18 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)

Kosten

keine
Bestätigung für Krankenkassen 18,00 Euro

Kontaktinformationen

Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Feige

Telefon: 089 / 6221-1214
Fax: 089 / 6221 44-1214
Zimmer: N 0.02
Fachbereich: 4.2
E-Mail: FeigeM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 4.2 - Medizinal- und Gutachtenwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Heilberufe, Krankengymnast, Krankenschwester, Altenpflegerin, Krankenpfleger, Gesundheitsamt, Ambulanter Pflegedienst, Privatentbindungsanstalt

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  24.02.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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