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Wenn Sie im Landkreis München gegen Entgelt eine krankenpflegerische Tätigkeit erbringen oder anbieten, müssen Sie dies anmelden. Geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre Anschrift und gegebenenfalls Name und Anschrift der Einrichtung an.
Art. 18 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
keine
Bestätigung für Krankenkassen 18,00 Euro
Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.
Krankenpflegerische Tätigkeiten
Ansprechpartnerin
Frau Feige
Telefon: 089 / 6221-1214
Fax: 089 / 6221 44-1214
Zimmer: N 0.02
Fachbereich: 4.2
E-Mail: FeigeM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 4.2 - Medizinal- und Gutachtenwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Heilberufe, Krankengymnast, Krankenschwester, Altenpflegerin, Krankenpfleger, Gesundheitsamt, Ambulanter Pflegedienst, Privatentbindungsanstalt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.02.2011 aktualisiert.