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Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. Auf der Seite
Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Für den Betrieb einer Apotheke mit bis zu drei Filialapotheken oder einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG).
Die Erlaubnis kann nach Durchführung eines Erlaubnisverfahrens erteilt werden, in dem die nach dem ApoG erforderlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Als Sachverständiger wird dabei ein Pharmazierat der Regierung von Oberbayern tätig.
Auf diesen Seiten finden Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel.
§ 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG)
zwischen 175,00 Euro und 600,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühr
ca. 4 - 6 Wochen
Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.
§ 11a ApoG
Ansprechpartner
Herr Fischer
Telefon: 089 / 6221-2659
Fax: 089 / 6221 44-2659
Zimmer: A 1.24
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: FischerF@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Apothekenrecht, Versorgungsvertrag, Versandhandelserlaubnis, Apothekenerlaubnis, Apothekenkonzessionen, Apothekenzulassung, Heimapotheken, Filialapotheken, Heimversorgungsvertrag, Betreuungsvertrag, Versandhandel, Arzneimittelversand, Versandapotheke
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.02.2011 aktualisiert.