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Apothekenbetriebserlaubnis beantragen

Für den Betrieb einer Apotheke mit bis zu drei Filialapotheken oder einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG).

Die Erlaubnis kann nach Durchführung eines Erlaubnisverfahrens erteilt werden, in dem die nach dem ApoG erforderlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Als Sachverständiger wird dabei ein Pharmazierat der Regierung von Oberbayern tätig.

Auf diesen Seiten finden Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag, ab welchem Datum für welche Apotheke die Apotheken-Betriebserlaubnis beantragt wird
  • Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
  • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis oder beglaubigte Kopie eines endgültigen deutschen Personalausweises
  • Approbationsurkunde (beglaubigte Kopie)
  • ärztliches Zeugnis
  • Lebenslauf bzw. Nachweis über die in der Vergangenheit ausgeübte berufliche Tätigkeit
  • Pacht-/Miet-/Kaufverträge sowie ggfs. Vorlage anderer Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen
  • Aufstellung der zur Apotheke gehörenden Räumlichkeiten (bei der unveränderten Übernahme einer bereits bestehenden Apotheke genügt die Aussage darüber, dass sich die Räumlichkeiten nicht geändert haben)
  • Bestätigung der Apothekerkammer über Nichtvorliegen berufsgerichtlicher Verurteilungen oder Verfahren
  • Mitteilung, ob und ggfs. an welchem Ort der Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine oder mehrere Apotheken betreibt
  • eidesstattliche Versicherung, dass der Antragsteller keine Vereinbarungen getroffen hat, die gegen § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen

Gesetzliche Grundlagen

§ 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG)

Kosten

zwischen 175,00 Euro und 600,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühr

Bearbeitungszeit und Fristen

ca. 4 - 6 Wochen

Kontaktinformationen

Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Fischer

Telefon: 089 / 6221-2659
Fax: 089 / 6221 44-2659
Zimmer: A 1.24
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: FischerF@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Apothekenrecht, Versorgungsvertrag, Versandhandelserlaubnis, Apothekenerlaubnis, Apothekenkonzessionen, Apothekenzulassung, Heimapotheken, Filialapotheken, Heimversorgungsvertrag, Betreuungsvertrag, Versandhandel, Arzneimittelversand, Versandapotheke

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  24.02.2011  aktualisiert.


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