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Betäubungsmittelaufsicht

Die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung wird vor Ort in den öffentlichen Apotheken routinemäßig oder anlassbezogen überprüft.

Gesetzliche Grundlagen

  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)

Kosten

Kosten werden bei Beanstandungen im Rahmen der Aufsichtstätigkeit erhoben.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Feige

Telefon: 089 / 6221-1214
Fax: 089 / 6221 44-1214
Zimmer: N 0.02
Fachbereich: 4.2
E-Mail: FeigeM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 4.2 - Medizinal- und Gutachtenwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gesundheitsamt, Arzneimittel, Arzneimittelversand, Betäubungsmittel, Substitution, Schengener Abkommen, Btm, Arzneimittellieferung, Betäubungsmittelverkehr, Betäubungsmittelsicherung, Medizin

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  24.02.2011  aktualisiert.


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