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Heilberufe anmelden und abmelden (für Heilpraktiker Schritt III)

Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis München ausüben, z. B. Heilpraktiker, Inhaber einer eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger etc.

Sollten Sie sich z. B. als Heilpraktiker/in im Landkreis München niederlassen wollen oder z. B. als Hebamme oder Masseur ambulant im Landkreis München tätig werden wollen, melden Sie uns bitte unverzüglich:

  • den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • die Anschrift der Niederlassung im Landkreis München, bzw. bei ambulanter Tätigkeit im Landkreis München Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis

Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen.

Sie können uns Ihre Urkunde im Original persönlich vorlegen oder eine beglaubigte Kopie zusenden.

Zur Angabe Ihrer Meldedaten finden Sie unter "Formulare" einen Meldebogen, den Sie bitte zusammen mit der beglaubigten Kopie Ihrer Urkunde ausgefüllt zurücksenden oder uns zusammen mit Ihrer Original-Urkunde persönlich vorlegen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin, wenn Sie persönlich vorbeikommen wollen.

Heilpraktiker und Podologen finden unter "Formulare" außerdem einen Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldebogen
  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
  • Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen (nur für Heilpraktiker und Podologen)

Gesetzliche Grundlagen

  • Art. 12 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
  • Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygieneverordnung)

Kosten

Es entstehen keine Kosten.
Bestätigung für Krankenkassen: 18,00 Euro

Kontaktinformationen

Wenn Sie persönlich vorsprechen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Feige

Telefon: 089 / 6221-1214
Fax: 089 / 6221 44-1214
Zimmer: N 0.02
Fachbereich: 4.2
E-Mail: FeigeM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 4.2 - Medizinal- und Gutachtenwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Hebammen, Familienhebammen, Heilberufe, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Physiotherapeut, medizinische Bademeister, Heilpraktiker, Masseur, Gesundheitsamt, Psychotherapie, Psychologische Psychotherapeuten, Kinderpsychotherapeuten

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  24.02.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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