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Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)

Für umfangreiche Informationen bezüglich der Tätigkeit als Heilpraktiker lesen Sie bitte folgende Dienstleistungen:

  1. Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I) 
  2. Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)
  3. Anmeldung von Heilberufen (für Heilpraktiker Schritt III)

Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.

Die Erlaubnis kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

  • Vollendung des 25. Lebensjahrs
  • erfolgreicher Hauptschulabschluss oder höherwertiger Abschluss
  • Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Berufseignung
  • Nachweis über die erfolgreiche Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt (siehe dazu die Dienstleistung Heilpraktikerüberprüfung)

Die Heilpraktikererlaubnis wird grundsätzlich uneingeschränkt erteilt. Im Einzelfall kann sie eingeschränkt beantragt werden (z. B. auf das Gebiet der Psychotherapie oder der Physiotherapie).

Wer ohne ärztliche Bestallung oder ohne Heilpraktikererlaubnis die Heilkunde ausübt, macht sich strafbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde
  • kurz gefasster (tabellarischer) Lebenslauf
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"), das nicht älter als 3 Monate sein darf
  • Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss
  • Angaben, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
  • Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
  • Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes

Kosten

Für die Entscheidung über den Antrag werden zwischen 50,00 Euro und 120,00 Euro erhoben, hinzu kommen Auslagen für die postalische Zustellung des Bescheides.

Daneben entstehen Kosten für die Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt von ca. 400,00 Euro.

Kontaktinformationen

Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig. 

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Przybyla

Telefon: 089 / 6221-2647
Fax: 089 / 6221 44-2647
Zimmer: A 1.17
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: PrzybylaB@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gesundheits-veterinaerrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gesundheitsrecht, Heilberufe, Heilkunde, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Physiotherapie, Psychotherapeut, Psychotherapie, Heilpraktikererlaubnis

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  29.04.2011  aktualisiert.


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