Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







Für umfangreiche Informationen bezüglich der Tätigkeit als Heilpraktiker klicken Sie bitte durch folgende Dienstleistungen in dieser Reihenfolge:
Das Gesundheitsamt im Landratsamt München führt die Heilpraktikerüberprüfungen zentral für ganz Oberbayern durch; ausgenommen die Städte München und Ingolstadt.
Prüfungstermine:
Der schriftliche Teil der Überprüfungen wird in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober.
Anmeldeschluss:
für März: 31.12. des Vorjahres
für Oktober: 30.06. des laufenden Jahres
Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Überprüfungstermin.
Der Lösungsschlüssel für die Prüfung wird jeweils ca. 10 Tage nach der Prüfung auf unserer Startseite eingestellt.
Anträge auf Akteneinsicht sind bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde/Landratsamt zu stellen. Ein Anspruch auf Akteneinsicht steht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) nur den Beteiligten am eingeleiteten, noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren zu (bis spätestens zum Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. 4 Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde!).
Bitte lesen Sie unser ausführliches Merkblatt (siehe unten). Als zusätzliche Information können Sie folgende Zusammenstellung von Gesetzestexten anfordern: Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Anlage 2).
Sie stellen Ihren Antrag bei der für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde.
Die Antragstellung für den Landkreis München erfolgt nicht direkt im Sachgebiet Medizinal- und Gutachtenwesen, sondern im Sachgebiet Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht.
Näheres finden Sie unter "Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)", siehe rechts unter Weitere Dienstleistungen.
Kosten für Überprüfung:
Die Kostenrechnung erfolgt nach Abschluss der Überprüfung durch das Landratsamt München, Abteilung Öffentliches Gesundheitswesen. Zusätzlich werden noch Gebühren für die Bescheiderteilung durch das für den Wohnort des Antragstellers zuständige Landratsamt erhoben.
Die genaue Kostenaufstellung finden Sie im Antrag bei "Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)"
auch eingeschränkt für Psychotherapie und Heilhilfsberufe
Ansprechpartnerin
Frau Scherzer
Telefon: 089 / 6221-1140
Fax: 089 / 6221 44-1140
Zimmer: N 0.04
Fachbereich: 4.1.1
E-Mail: ScherzerA@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 4.2 - Medizinal- und Gutachtenwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gesundheitsamt, Heilberufe, Diplompsychologen mit Heilpraktikererlaubnis, Krankengymnast, Heilpraktikerüberprüfung, Physiotherapeut, Heilkunde, medizinischer Bademeister, Heilpraktikerberuf, Masseur, Heilkunde, Berufsaufsicht, Heilwesen, Heilpraktikerprüfung, Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapeut
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.04.2012 aktualisiert.