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Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)

Für umfangreiche Informationen bezüglich der Tätigkeit als Heilpraktiker klicken Sie bitte durch folgende Dienstleistungen in dieser Reihenfolge:

  1. Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)
  2. Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)
  3. Anmeldung von Heilberufen (für Heilpraktiker Schritt III)

Das Gesundheitsamt im Landratsamt München führt die Heilpraktikerüberprüfungen zentral für ganz Oberbayern durch; ausgenommen die Städte München und Ingolstadt.

Prüfungstermine:
Der schriftliche Teil der Überprüfungen wird in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober.

Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Überprüfungstermin.

Der Lösungsschlüssel für die Prüfung wird jeweils ca. 10 Tage nach der Prüfung auf unserer Startseite eingestellt.

Anträge auf Akteneinsicht sind bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde/Landratsamt zu stellen. Ein Anspruch auf Akteneinsicht steht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) nur den Beteiligten am eingeleiteten, noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren zu (bis spätestens zum Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. 4 Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde!).

Bitte lesen Sie unser ausführliches Merkblatt (siehe unten). Als zusätzliche Information können Sie folgende Zusammenstellung von Gesetzestexten anfordern: Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Anlage 2).

Erforderliche Unterlagen

Sie stellen Ihren Antrag bei der für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde.

Die Antragstellung für den Landkreis München erfolgt nicht direkt im Sachgebiet  Medizinal- und Gutachtenwesen, sondern im Sachgebiet Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht.

Näheres finden Sie unter "Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)", siehe rechts unter Weitere Dienstleistungen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGB1 III 2122-2) samt Durchführungsverordnung (BGB1 III 2122-2-1)
  • Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf der Erlaubnis, "wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will. Ausübung der Heilkunde ist dabei jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."
  • Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zum Vollzug des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 27.01.2010 AZ 32-G8584-2009/1-5 (AllMBl Nr. 2/2010)
  • Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Kosten

Kosten für Überprüfung:

  • bei Nichtteilnahme (Absage) an der schriftlichen Überprüfung: Verwaltungsgebühr von 35,00 Euro
  • schriftlicher Teil: 200,00 Euro
  • mündlich-praktischer Teil: 150,00 Euro zzgl. anteilsmäßig Beisitzerkosten (ca. 100,00 Euro)
  • bei Terminverschiebung auf Wunsch des Antragstellers (nur mündlicher Teil) 50,00 Euro

Die Kostenrechnung erfolgt nach Abschluss der Überprüfung durch das Landratsamt München, Abteilung Öffentliches Gesundheitswesen. Zusätzlich werden noch Gebühren für die Bescheiderteilung durch das für den Wohnort des Antragstellers zuständige Landratsamt erhoben.

Die genaue Kostenaufstellung finden Sie im Antrag bei "Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)"

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Scherzer

Telefon: 089 / 6221-1140
Fax: 089 / 6221 44-1140
Zimmer: N 0.04
Fachbereich: 4.1.1
E-Mail: ScherzerA@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 4.2 - Medizinal- und Gutachtenwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gesundheitsamt, Heilberufe, Diplompsychologen mit Heilpraktikererlaubnis, Krankengymnast, Heilpraktikerüberprüfung, Physiotherapeut, Heilkunde, medizinischer Bademeister, Heilpraktikerberuf, Masseur, Heilkunde, Berufsaufsicht, Heilwesen, Heilpraktikerprüfung, Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapeut

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  23.04.2012  aktualisiert.


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