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Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. Auf der Seite
Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Eine Erlaubnis für Makler- und Bauträgertätigkeit benötigen Sie für folgende Tätigkeiten:
Wichtiger Hinweis:
Als gewerbsmäßiger Kapitalanlagenvermittler, Bauherr oder Baubetreuer sind Sie zur jährlichen Abgabe eines Prüfberichts verpflichtet. Sofern Sie in einem Jahr dieser gewerblichen Tätigkeit nicht nachgegangen sind, genügt eine Negativerklärung, die Sie selbst unterschreiben können.
Wenn Sie Fragen zur Erlaubnispflicht für den Handel mit den nachfolgenden Wertpapieren haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen:
Aktien, Aktienoptionen, Caps, Collars, Commercial Papers, Derivate, Devisen, Devisentermingeschäfte, Edelmetall-Futures, -optionen, Eigenhandel, Einlagengeschäft, Finanzportfolioverwaltung, In- und ausländische Investmentanteile nicht privilegiert, Optionsschein, Schatzanweisungen, Schuldverschreibungen, Wertpapiere, Zinsoptionen, Zinstermingeschäfte
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Makler- und Bauträgerverordnung.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, ist für jeden Geschäftsführer ein Ergänzungsblatt zum Antrag auszufüllen.
Erlaubnis für natürliche Personen und Personengesellschaften: zwischen 350,00 Euro und 1500,00 Euro.
Erlaubnis für juristische Personen: zwischen 500,00 Euro und 1650,00 Euro
Hinzu kommen Auslagen für die postalische Zustellung der Erlaubnis.
Nach Bezahlung der Kostenvorschussrechnung beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 bis 6 Wochen.
Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.
Sollten Sie schwierige Fragen in einem persönlichen Gespräch klären wollen, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
für Einzelpersonen und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG
für juristische Personen (z.B. GmbH, AG)
Weitere Informationen von der staatlichen Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel
Recht & Gesetz, Vermieten & Verwalten, Wohnungsvermittlungsgesetz
Ansprechpartnerin
Frau Baumann
Telefon: 089 / 6221-2339
Fax: 089 / 6221 44-2339
Zimmer: A 1.23
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: BaumannM@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Meo
Telefon: 089 / 6221-2336
Fax: 089 / 6221 44-2336
Zimmer: A 1.23
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: MeoA@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Maklerwesen, Vermittlung gewerblicher Räume, Darlehen, Nachweismakler, Investmentanteile, Makler, Immobilien, Negativerklärung, Finanzierung, Häuservermittlung, Bauherr, Immobilienmakler, Maklergenehmigung, Maklererlaubnis, Kapitalanlagen, Finanzdienstleistungen, Hausverwaltungen, Erlaubnis nach § 34c, Immobilienmakler
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 27.01.2011 aktualisiert.