Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Pfandleiherlaubnis beantragen

Wenn Sie Geld als (zins- und kostenpflichtiges) Darlehen gegen Verpfändung von beweglichen Gegenständen verleihen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie benötigen ebenfalls eine Erlaubnis, wenn Sie Pfandgeschäfte in der Weise vermitteln, dass Sie Ihnen übergebene Sachen auf Ihren eigenen Namen in ein öffentliches Leihhaus oder bei einem Pfandleiher verpfänden und die erhaltenen Darlehen an die Auftraggeber weitergeben (Pfandvermittler).

Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden. Sie ist personenbezogen und damit nicht übertragbar. Sie ist jedoch nicht ortsgebunden, sondern erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Der Erlaubnisantrag und die Unterlagen können bei der Betriebssitzgemeinde oder direkt beim Landratsamt München eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Auszug aus dem Handelsregister 
    (soweit das Unternehmen eingetragen ist)
  • Auskunft über die Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie in den letzten drei Jahren Ihren Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
    (wird vom Landratsamt angefordert)
  • Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
  • Führungszeugnis
    (bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    (bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)

Gesetzliche Grundlagen

  • § 34 Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung - PfandlV)

Kosten

zwischen 50,00 Euro und 750,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühr

Bearbeitungszeit und Fristen

ca. 2 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen und Bezahlung der Kostenvorschussrechnung

Kontaktinformationen

Ein persönliches Erscheinen zur Antragstellung im Landratsamt München ist nicht notwendig.

Sollten Sie dennoch ein persönliches Gespräch führen wollen, so bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Piro

Telefon: 089 / 6221-2512
Fax: 089 / 6221 44-2512
Zimmer: A 1.28
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: PiroN@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Pfandleiher, Leihhaus, verpfänden, Pfandhaus, Pfandleihgewerbe, Pfandleiherlaubnisse

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  19.03.2012  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.