Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







An Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen können (z. B. Bauarbeiten, Rasenmähen, Autowaschen/Autowaschanlage) verboten.
An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen allgemein vor 11:00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind.
Gesetzliche Feiertage sind:
An "stillen Tagen" sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen (z. B. Musikdarbietungen, Theater- und Filmvorführungen, Volksfeste, Zirkusveranstaltungen u. a.) verboten.
Stille Tage sind:
Durch das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage werden auch bestimmte israelitische Feiertage geschützt. In der Zeit von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr sind in der Nähe von Synagogen alle vermeidbaren Lärm erzeugenden Arbeiten, die den Gottesdienst stören könnten, und öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie Auf- und Umzüge verboten.
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten Tage Ausnahmeregelungen möglich.
Hierbei hilft Ihnen die örtlich zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung weiter, da diese für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zuständig ist.
Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz können als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG)
Verbotene und erlaubte Tätigkeiten
Ansprechpartnerin
Frau Piro
Telefon: 089 / 6221-2512
Fax: 089 / 6221 44-2512
Zimmer: A 1.28
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: PiroN@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sonntagsschutz, Feiertagsschutz, Gottesdienst, Feiertag, Lärm, Sonntag, Feiertagsruhe, Sonntagsarbeit, Ruhestörung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.03.2012 aktualisiert.